Zone K2 · Niederhasli
Zürich · BFS 90 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone K2 in Niederhasli (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Umwelt
- 043 411 22 60
- hochbau@niederhasli.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederhasli, in denen «K2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederhasli · S. 2
Zonen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist. 1. Bauzonen ES Kernzonen: - Kernzone 3 (Niederhasli) K3 III - Kernzone 2 (übrige) K2 III Quartiererhaltungszone QEZ II Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung:
–Wohnzone WE2 II
–Wohnzone W2 II
–Wohnzone W3 II
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 III Zentrumszone Z III Gewerbezonen:
–Gewerbezone A GA6 III
–Gewerbezone B GB6 III Industriezonen: - Industriezone I7 III - Industriezone (Tanklager) IT7 III 2. Zone für öffentliche Bauten Oe * 3. Erholungszone E * * Abweichende Zuordnungen der Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) sind im Zonenplan 1:5000 festgelegt. Bauordnung – 11.12.2024 1/20
Art. 4BZO Niederhasli · S. 4
Neubauten
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Kernzone K3 Kernzone K2 Vollgeschosse max. 3 2 Dachgeschosse max. 2 2 Gebäudelänge max. m 30.00 30.00 Fassadenhöhe max. m 10.50 8.10 Gebäudebreite max. m 14.00 14.00 Grundabstand mind. m 5.00 3.50 Gebäudeabstand* mind. m 10.00 7.00 * Soll der Gebäudeabstand durch Näherbaurechte unterschritten werden, darf sich die bauliche Dichte dadurch nicht erhöhen, was über ein Vergleichsprojekt zu belegen ist.
2Balkone dürfen eine maximale Tiefe von 2.5 m aufweisen. An Strassen und Wegen dürfen Balkone gemessen ab der Hausfassade maximal 1.50 m in den Strassenabstandsbereich hineinragen, jedoch höchstens auf einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge.
3Nachweislich energiesparende Bauteile wie verglaste Balkone, Wintergärten und dergleichen, können bei guter Einordnung je Fassadenseite, im Erdgeschoss 3.0 m, im Obergeschoss 2.0 m über die maximale Gebäudelänge/Gebäudebreite hinausragen.
4Wo Baulinien fehlen, gilt für oberirdische Bauten ein Grenzabstand sowie ein Strassen- und Wegabstand von 3.50 m. Bauordnung – 11.12.2024 3/20
Art. 8BZO Niederhasli · S. 5
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
1Dachaufbauten zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses sind zulässig in der Form von Schleppgauben, Lukarnen oder Ochsenaugen. Die maximale Höhe darf ein Viertel der Firsthöhe, höchstens jedoch 1.50 m nicht überschreiten. Die Front und die seitlichen Wände der Dachaufbauten müssen in Farbe und Material auf das Dach und das Gebäude abgestimmt werden.
2Dacheinschnitte sind in der Kernzone im ersten Dachgeschoss zulässig, jedoch maximal von der Brüstungsoberkante bis zu einer Höhe von 2.40 m ab Fussboden. Die Fläche von der Brüstungsoberkante bis zur Dachtraufe ist wie die Dachfläche zu gestalten. Für rote bezeichnete Gebäude oder gemäss Art. 3, Abs. 2, umzubauende oder zu ersetzende braun bezeichnete Gebäude sind Dacheinschnitte gestattet.
3Dachflächenfenster sind in beiden Dachgeschossen gestattet, sofern sie sich gut in die Proportionen des Daches einfügen. In der Kernzone K3 maximal 1.0 m2, in der Kernzone K2 bis maximal 0.7 m2 pro Fenster (Glaslicht). Auf der gleichen Dachfläche dürfen nur Dachaufbauten oder Dacheinschnitte, je kombiniert mit Dachflächenfenstern, erstellt werden. Bauordnung – 11.12.2024 4/20
4Andere Belichtungsarten wie zum Beispiel Lichtbänder können gestattet werden, sofern damit eine gute und ruhigere Gestaltung der Dachfläche erreicht werden kann.
5Die Breite aller Dachaufbauten oder Dacheinschnitte für beide Dachgeschosse darf ein Drittel der jeweiligen Fassadenlänge, maximal jedoch 3.00 m pro Aufbaute bzw. pro Einschnitt, nicht übersteigen. Zusätzlich dürfen 1/5 der Fassadenlänge für …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 4, S. 4 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 4, S. 4 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 4, S. 4 | 0.90 |
| Gebäudeabstand | ≥ 7 m | Art. 4, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Niederhasli (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.