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Art. 4 · Neubauten

BZO Niederhasli · S. 4 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Kernzone K3 Kernzone K2 Vollgeschosse max. 3 2 Dachgeschosse max. 2 2 Gebäudelänge max. m 30.00 30.00 Fassadenhöhe max. m 10.50 8.10 Gebäudebreite max. m 14.00 14.00 Grundabstand mind. m 5.00 3.50 Gebäudeabstand* mind. m 10.00 7.00 * Soll der Gebäudeabstand durch Näherbaurechte unterschritten werden, darf sich die bauliche Dichte dadurch nicht erhöhen, was über ein Vergleichsprojekt zu belegen ist.

2Balkone dürfen eine maximale Tiefe von 2.5 m aufweisen. An Strassen und Wegen dürfen Balkone gemessen ab der Hausfassade maximal 1.50 m in den Strassenabstandsbereich hineinragen, jedoch höchstens auf einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge.

3Nachweislich energiesparende Bauteile wie verglaste Balkone, Wintergärten und dergleichen, können bei guter Einordnung je Fassadenseite, im Erdgeschoss 3.0 m, im Obergeschoss 2.0 m über die maximale Gebäudelänge/Gebäudebreite hinausragen.

4Wo Baulinien fehlen, gilt für oberirdische Bauten ein Grenzabstand sowie ein Strassen- und Wegabstand von 3.50 m. Bauordnung – 11.12.2024 3/20

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.