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Art. 23 · Grundmasse

BZO Niederhasli · S. 11 · Original-PDF

1Folgende Grundmasse gelten: GA6 GB6 I7 IT7

a)Baumassenziffer max. m3/m2 6 6 7 7

b)Überbauungsziffer max. % 65 65 65 ---

c)Grundabstand mind. m 5.00 5.00 3.50 3.50

d)Fassadenhöhe max. m --- --- --- 20 für Tanks

e)Gesamthöhe max. m 13.50 13.50 15.00 15.00

f)Grünflächenziffer* mind. % 10 10 5 5 * Reduktion der Grünflächenziffer siehe auch Art. 41 BZO

2Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

3Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, gelten als stark störend. Handels- und Dienstleistungsgewerbe sind gestattet.

4In der Gewerbezone A und der Industriezone I7 sind automatisierte Lager- und automatisierte Produktionsbetriebe mit mehr als 2'000 m2 Fläche ausgeschlossen. Ausstellungsflächen über 1‘000 m2 sind nur zulässig, wenn sie mit einem ansässigen Produktionsbetrieb in Verbindung stehen.

5In der Gewerbezone B und der Industriezone IT7 sind Verkaufsflächen mit Gütern für den täglichen Bedarf von mehr als 500 m2 ausgeschlossen. Flächen im Freien werden gleich behandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.

6In den Zonen GA6, GB6 und I7 sind provisorische Gemeinschaftsunterkünfte zulässig.

7Bauten und Anlagen sind gegenüber Wohnbauten und talseitig durch rasch wachsende, einheimische, grosse Büsche und Bäume abzuschirmen. Es sind detaillierte Umgebungspläne einzureichen.

8Entlang der Kernzone Oberhasli ist in der Gewerbezone A ein möglichst durchgehender Grünstreifen in der Tiefe von 2/3 des Strassenabstandes mit einer angemessenen Bepflanzung durch hochstämmige, einheimische Bäume und Strauchpflanzen anzulegen. Eine Unterbrechung für erforderliche Zufahrten ist zulässig, wobei die Zufahrten bestmöglich zusammen zu fassen sind. Die Anordnung von Parkplätzen ist im Grünstreifen zulässig, soweit die Abstandsvorschriften eingehalten sind und sofern diese mit einem versickerungsfähigen Belag versehen sind.

9Es ist eine Gliederung mit Bäumen zwischen der Industriezone und den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung an der Gewerbestrasse vorzusehen. Dazu ist beidseits eine angemessen dichte Baumreihe anzupflanzen.

10Es sind die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens Zürich, insbesondere die Fassadenhöhen, zu befolgen. Bauordnung – 11.12.2024 10/20 2.5 Zone für öffentliche Bauten (Oe)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.