Zone M2 · Niederbipp
Bern · BFS 981 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone M2 in Niederbipp (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Geschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederbipp, in denen «M2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 12
Art der Nutzung
1Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzone W1 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser II W2 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II W3 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II Mischzone M2/M3 Wohnbauten, mässig störendes Gewerbe Entlang der Buchlistrasse, Oberen Dürrmühlenstrasse oder Unteren Dürrmühlenstrasse ist für die gemischten Zonen ein Gewerbeanteil von 50% (GF) Geschossfläche anzustreben. Verkaufsplätze für Autohandel entlang den Hauptverkerhsachsen sind nur in unmittelbaren Nähe eines aktiven Autogewerbebetriebes zugelassen. Ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe jeder Art, Mastanlagen sowie gewerbliche Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremden Verkehr erzeugen. III Kernzone KA/KB Gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros und Läden sowie für Dienstleistungen und Gewerbe. III 9 10 Arbeitszone A Dienstleistungs-, Gewerbe- und Bürobauten, Lagerbauten und Werkhöfe. Reine Logistikbetriebe sowie verkehrsintensive Betriebe sind nicht zugelassen. Verkaufsflächen bis zu 500 m2 sind zugelassen. Bei mehr als 15 Autoabstellplätzen sind diese unterirdisch vorzusehen. Betriebe, die durch Emissionen (Luft, Lärm, Geruch) das Arbeiten in den Nachbarbetrieben stören würden, sind in die Industriezone zu verweisen. Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig. Bauformen: Geschlossene Bauweise mö …
Art. 2BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 16
Mass der Nutzung
1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m GH in m GH A in m GL in m GT in m GZ GFZ
Industriezone I 1/2GH mind. 5.00 -- 22.00 -- -- -- -- 15%
2Grünflächenziffer (GFZ): Mindestens 15% der anrechenbaren Landfläche sind als begrünte Flächen zu gestalten. Die Hälfte davon ist als zusammenhängende Fläche anzulegen. Begrünte, wasserdurchlässige Autoabstellplätze (Schotterstrassen, Mergelbeläge, Rasengitterstein, usw.) werden zu 50% angerechnet.
3Zudem gelten die folgenden Masse für:
a)Kleinbauten:
–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00
–Gesamthöhe GH in m 3.50
–Gebäudefläche GF max. in m2 60.00
b)Anbauten:
–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00
–Gesamthöhe GH in m 3.50
–max. 50% der Gebäudelänge gemäss den definierten Gebäudelängen in Art. 2 13 Skizzen zur Definition unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten gemäss BMBV vom 1. August 2011 Siehe Art. 2 Abs. 3 lit. a - d. Art. 16 ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 ff. BauG. Für die Landwirtschaftszone gelten, mit Ausnahme des Grenzabstandes, keine ba …
| Zone | Abk. | kGA in m | gGA in m | GH in m | GH A in m | GL in m | GT in m | GZ | GFZ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone | W1 | 4.00 | 8.00 | 11.00 | 9.00 | 16.00 | 14.00 | 1 | -- |
| W2k | 4.00 | 8.00 | 12.50 | 10.50 | 16.00 | 12.00 | 2 | -- | |
| W2g | 4.00 | 8.00 | 14.00 | 12.00 | 25.00 | 14.00 | 2 | -- | |
| W3 | 5.00 | 10.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Mischzone | M2 | 4.00 | 8.00 | 14.00 | 12.00 | 30.00 | 14.00 | 2 | -- |
| M3 | 5.00 | 10.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Kernzone | KA | 4.00 | 6.00 | 20.00 | 18.00 | 40.00 | -- | 4 | -- |
| KB | 4.00 | 6.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Arbeitszone | A | 5.00 | -- | 16.00 | -- | 40.00 | -- | -- | 15% |
| Industriezone | I | 1/2GH mind. 5.00 | -- | 22.00 | -- | -- | -- | -- | 15% |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 5BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 20
Werkhofzone (WHZ) In der Werkhofzone dürfen Bauten und Anlagen erstellt und unterhalten werden, welche den Anliegen des Forstdienstes (Werkhof, Unterstände, Lagerräume u.ä.) und zur Erstellung eines Betriebsgebäudes für die Herstellung von Komponenten für Holzheizungen dienen sowie die dazu nötigen Infrastrukturanlagen. Für die Bauten gelten die baupolizeilichen Bestimmungen der M2-Zone. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Art. 7BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 22
Erhaltungszonen (E)
1Die Erhaltungszonen bezwecken die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerung und bewusste Ergänzung (Zusatzbauten) der bestehenden Baugruppen. Ersatz und Umbauten sind zugelassen, sofern sie sich an den Standort, die Geschosszahl sowie an die Erscheinung der bestehenden Baukörper halten. Abbruchbewilligungen dürfen nur gleichzeitig mit der Baubewilligung für eine Ersatzbaute erteilt werden. Neue Einzelbauten sind im Sinne der Verdichtung der Gebiete zugelassen.
2Ehemals bäuerliche, gewerblich genutzte oder bewohnte Gebäude (Hauptbaukörper) dürfen innerhalb des bestehenden Volumens zu Wohn- und Gewerbezwecken jederzeit vollständig ausgebaut werden oder es sind Nutzungsänderungen zugelassen. Zusätzlich sind nicht störende An- und Nebenbauten zugelassen.
3Sind für die Beurteilung baupolizeiliche Masse notwendig, gelten die Bestimmungen der zweigeschossigen Mischzone (M2 gemäss Art. 2) und die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Es besteht kein Anspruch auf Dachausbauten.
4Für die Beurteilung einer Baueingabe hat die Baubewilligungsbehörde eine Fachinstanz (bei Schutzobjekten zwingend die Kant. Denkmalpflege) zur Beratung und Begutachtung beizuziehen. Dem Gesuchsteller wird empfohlen, vor Abgabe eines Baugesuchs insbesondere bei Neubauten, eine Voranfrage in Form eines Vorprojekts einzureichen. 19 Grünzonen gliedern die Siedlung, halten im Ortsinnern Grünräume frei, dienen dem Umgebungsschutz von Baudenkmälern oder der Freihaltung wichtiger Ortsansichten und Aussichtslagen (Art. 79 BauG). Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die g …
Art. 10BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 24
Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)
1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen darf eine Kleintieranlage erstellt und unterhalten werden.
2Die Bauten sind als Farnisbauten auszugestalten. Es gilt eine maximale Fläche von 50 m2 und die 1-geschossige Bauweise.
3Der Umgebungsgestaltung ist Beachtung zu schenken und als Einfriedung wird eine Hecke und ein Maschenzaun verlangt.
Art. 11BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 24
Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
1Zonen für öffentliche Nutzungen sind für im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen bestimmt. Bestehende Bauten und Anlagen anderer Nutzung dürfen nur zeitgemäss unterhalten werden.
2In allen Zonen für öffentliche Nutzungen kann Art. 75 BauG sinngemäss angewendet werden.
3Betreffen Planungen und Baubewilligungsverfahren Objekte nach Art. 10c (Kantonales Baugesetz) ist die kantonale Denkmalpflege in jedem Fall in das Verfahren einzubeziehen. Eine Voranfrage wird empfohlen.
4In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: 21 22 Nummer Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung Lärmempfindlichkeitsstufe ES
1Spital bestehend Neubauten richten sich nach den baupolizeilichen Bestimmungen der Kernzone A. Weitergehende Bauten und Anlagen bedürfen einer Überbauungsordnung. Neubauten und wesentliche Umbauten sind von einer Fachinstanz auf ihre Wirkung hin zu beurteilen. Die Parkplätze sind zu begrünen. III
2Altersheim Für bauliche Erweiterungen gelten die in Art. 2 bezeichneten baupolizeilichen Bestimmungen der Kernzone A. II
3Schulanlage Oberdorf gem. gest. Überbauung Für die Erweiterung gelten die baupolizeilichen Bestimmungen zur Kernzone A. II
4Friedhof Für Bauten und Anlagen gelten die in Art. 2 bezeichneten baupolizeilichen Masse der Mischzone M2. II
5Reformierte Kirche Schutzobjekt Bauliche Veränderungen sind gem. Art. 24 zu beurteilen. Die Aussenräume sind als Grünflächen zu gestalten und zu unterhalten. III 23 24
6Räberhus/Gemeindehaus/Räberstöckli b …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Wohnbauten, mässig störendes Gewerbe» · Art. Art. 1
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 14 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gebäudetiefe | ≤ 14 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Geschosse | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14 m | Art. 2, S. 16 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederbipp (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.