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Art. 10 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF)

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 24 · Original-PDF

1In den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen darf eine Kleintieranlage erstellt und unterhalten werden.

2Die Bauten sind als Farnisbauten auszugestalten. Es gilt eine maximale Fläche von 50 m2 und die 1-geschossige Bauweise.

3Der Umgebungsgestaltung ist Beachtung zu schenken und als Einfriedung wird eine Hecke und ein Maschenzaun verlangt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.