Niederbipp
Kleiner Grenzabstand in Niederbipp
Der kleine Grenzabstand ist in Niederbipp in 10 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 2 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| A | ≥ 5 m | Art. 2, S. 16 |
| I | ≥ 5 m | Art. 2, S. 16 |
| KA | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| KB | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| M2 | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| M3 | ≥ 5 m | Art. 2, S. 16 |
| W1 | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| W2g | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| W2k | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 |
| W3 | ≥ 5 m | Art. 2, S. 16 |
Extrahiert aus der BZO Niederbipp (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 2 im Wortlaut, Seite 16
Art. 2 Mass der Nutzung 1 Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m GH in m GH A in m GL in m GT in m GZ GFZ Wohnzone W1 4.00 8.00 11.00 9.00 16.00 14.00 1 -- W2k 4.00 8.00 12.50 10.50 16.00 12.00 2 -- W2g 4.00 8.00 14.00 12.00 25.00 14.00 2 -- W3 5.00 10.00 16.00 14.00 30.00 14.00 3 -- Mischzone M2 4.00 8.00 14.00 12.00 30.00 14.00 2 -- M3 5.00 10.00 16.00 14.00 30.00 14.00 3 -- Kernzone KA 4.00 6.00 20.00 18.00 40.00 -- 4 -- KB 4.00 6.00 16.00 14.00 30.00 14.00 3 -- Arbeitszone A 5.00 -- 16.00 -- 40.00 -- -- 15% Industriezone I 1/2GH mind. 5.00 -- 22.00 -- -- -- -- 15% 2 Grünflächenziffer (GFZ): Mindestens 15% der anrechenbaren Landfläche sind als begrünte Flächen zu gestalten. Die Hälfte davon ist als zusammenhängende Fläche anzulegen. Begrünte, wasserdurchlässige Autoabstellplätze (Schotterstrassen, Mergel- beläge, Rasengitterstein, usw.) werden zu 50% angerechnet. 3 Zudem gelten die folgenden Masse für: a) Kleinbauten: - privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00 - Gesamthöhe GH in m 3.50 - Gebäudefläche GF max. in m2 60.00 b) Anbauten: - privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00 - Gesamthöhe GH in m 3.50 - max. 50% der Gebäudelänge gemäss den definierten Gebäudelängen in Art. 2 13 Skizzen zur Definition unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten gemäss BMBV vom 1. August 2011 Siehe Art. 2 Abs. 3 lit. a - d. Art. 16 ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 ff. BauG. Für die Landwirtschaftszone gelten, mit Ausnahme des Grenzab- standes, keine baupolizeilichen Masse. Die Gebäudemasse werden im Einzelfall entsprechend den Bedürfnissen aufgrund der einschlä- gigen Normen der Forschungsanstalt Tänikon (sog. FAT-Normen) im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Vgl. Art. 43 LSV. 14 c) Unterirdische Bauten: - privilegierter Grenzabstand GA min. in m 1.00 d) Unterniveaubauten: - privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00 4 In den Wohnzonen und in den Mischzonen erhöhen sich die Grenzabstände für die Gebäude, die über 15.00 m lang oder über 12.00 m breit sind auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/3 der Mehrbreite. Die Zuschläge werden rechtwinklig zur Fassade gemessen. Für den Zuschlag werden Bauten, welche abstandsmässig privilegiert sind, wie unbewohnte Klein- und Anbauten, nicht mitgerechnet. 5 Der Grenzanbau ist gestattet, wenn der Nachbar zustimmt oder wenn an ein nachbarliches, an der Grenze stehendes Nebengebäude angebaut wer- den kann.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Niederbipp?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 10 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Niederbipp?
Meist in Art. 2 der Bau- und Zonenordnung Niederbipp, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.