Zone KA · Niederbipp
Bern · BFS 981 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone KA in Niederbipp (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Geschosse, Gebäudehöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederbipp, in denen «KA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 12
Art der Nutzung
1Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzone W1 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser II W2 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II W3 Wohnen, stilles Gewebe Bauformen: Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser II Mischzone M2/M3 Wohnbauten, mässig störendes Gewerbe Entlang der Buchlistrasse, Oberen Dürrmühlenstrasse oder Unteren Dürrmühlenstrasse ist für die gemischten Zonen ein Gewerbeanteil von 50% (GF) Geschossfläche anzustreben. Verkaufsplätze für Autohandel entlang den Hauptverkerhsachsen sind nur in unmittelbaren Nähe eines aktiven Autogewerbebetriebes zugelassen. Ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe jeder Art, Mastanlagen sowie gewerbliche Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremden Verkehr erzeugen. III Kernzone KA/KB Gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros und Läden sowie für Dienstleistungen und Gewerbe. III 9 10 Arbeitszone A Dienstleistungs-, Gewerbe- und Bürobauten, Lagerbauten und Werkhöfe. Reine Logistikbetriebe sowie verkehrsintensive Betriebe sind nicht zugelassen. Verkaufsflächen bis zu 500 m2 sind zugelassen. Bei mehr als 15 Autoabstellplätzen sind diese unterirdisch vorzusehen. Betriebe, die durch Emissionen (Luft, Lärm, Geruch) das Arbeiten in den Nachbarbetrieben stören würden, sind in die Industriezone zu verweisen. Betriebsnotwendige Wohnungen sind zulässig. Bauformen: Geschlossene Bauweise mö …
Art. 2BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 16
Mass der Nutzung
1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m GH in m GH A in m GL in m GT in m GZ GFZ
Industriezone I 1/2GH mind. 5.00 -- 22.00 -- -- -- -- 15%
2Grünflächenziffer (GFZ): Mindestens 15% der anrechenbaren Landfläche sind als begrünte Flächen zu gestalten. Die Hälfte davon ist als zusammenhängende Fläche anzulegen. Begrünte, wasserdurchlässige Autoabstellplätze (Schotterstrassen, Mergelbeläge, Rasengitterstein, usw.) werden zu 50% angerechnet.
3Zudem gelten die folgenden Masse für:
a)Kleinbauten:
–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00
–Gesamthöhe GH in m 3.50
–Gebäudefläche GF max. in m2 60.00
b)Anbauten:
–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00
–Gesamthöhe GH in m 3.50
–max. 50% der Gebäudelänge gemäss den definierten Gebäudelängen in Art. 2 13 Skizzen zur Definition unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten gemäss BMBV vom 1. August 2011 Siehe Art. 2 Abs. 3 lit. a - d. Art. 16 ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 ff. BauG. Für die Landwirtschaftszone gelten, mit Ausnahme des Grenzabstandes, keine ba …
| Zone | Abk. | kGA in m | gGA in m | GH in m | GH A in m | GL in m | GT in m | GZ | GFZ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnzone | W1 | 4.00 | 8.00 | 11.00 | 9.00 | 16.00 | 14.00 | 1 | -- |
| W2k | 4.00 | 8.00 | 12.50 | 10.50 | 16.00 | 12.00 | 2 | -- | |
| W2g | 4.00 | 8.00 | 14.00 | 12.00 | 25.00 | 14.00 | 2 | -- | |
| W3 | 5.00 | 10.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Mischzone | M2 | 4.00 | 8.00 | 14.00 | 12.00 | 30.00 | 14.00 | 2 | -- |
| M3 | 5.00 | 10.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Kernzone | KA | 4.00 | 6.00 | 20.00 | 18.00 | 40.00 | -- | 4 | -- |
| KB | 4.00 | 6.00 | 16.00 | 14.00 | 30.00 | 14.00 | 3 | -- | |
| Arbeitszone | A | 5.00 | -- | 16.00 | -- | 40.00 | -- | -- | 15% |
| Industriezone | I | 1/2GH mind. 5.00 | -- | 22.00 | -- | -- | -- | -- | 15% |
Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 12BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 113
Zonen mit Planungspflicht (ZPP) 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 unverändert
5ZPP 4 „Brauischür“ Planungszweck Die Zone bezweckt den Erhalt der Brauischür und die Schaffung einer attraktiven Zentrumsüberbauung auf den Parzellen Nrn. 143, 145, 575, 811, 1341 und 1469. Sektoren Das Areal wird in zwei Sektoren A und B unterteilt. Für jeden dieser Teilsektoren können Teilüberbauungsordnungen erlassen werden. Art der Nutzung Es sind gemischte Nutzungen von Wohnen, Geschäfte, Büros und Läden sowie Dienstleistungen und Gewerbe zugelassen. Mass der Nutzung Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Vorgaben der Kernzone KA gemäss Gemeindebaureglement. Gestaltungsgrundsätze Das Ergebnis des Workshopverfahrens gemäss dem vom Gemeinderat am 09.10.2017 genehmigten Schlussbericht gilt wegleitend. Die Brauischür ist als Solitärbau freizustellen. Erschliessung Es gelten folgende Erschliessungsgrundsätze: Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Wydenstrasse und ab der Oberen Dürrmühlestrasse über die Deckergasse. Ab dem Kreisel Obere Dürrmühlestrasse ist nur die Zufahrt für kurzfristige Anlieferungen zur Brauischür sowie zu einem Behindertenparkplatz und einem Parkplatz auf Parzelle Nr. 575 zugelassen. Die Durchlässigkeit des Gebiets für den Langsamverkehr ist sicherzustellen. Die Parkierung erfolgt unterirdisch ab der Wydenstrasse. Die oberirdischen Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten. Lärmempfindlichkeitsstufe ES III Situationsplan Sektoren A und B GENEHMIGUNG …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros und Läden sowie für Dienstleistungen und Gewerbe.» · Art. Art. 1
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 20 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Geschosse | Art. 2, S. 16 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 2, S. 16 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederbipp (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.