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Art. 2 · Mass der Nutzung

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 16 · Original-PDF

1Für die Bauzonen gelten - unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3 - die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA in m gGA in m GH in m GH A in m GL in m GT in m GZ GFZ

Industriezone I 1/2GH mind. 5.00 -- 22.00 -- -- -- -- 15%

2Grünflächenziffer (GFZ): Mindestens 15% der anrechenbaren Landfläche sind als begrünte Flächen zu gestalten. Die Hälfte davon ist als zusammenhängende Fläche anzulegen. Begrünte, wasserdurchlässige Autoabstellplätze (Schotterstrassen, Mergelbeläge, Rasengitterstein, usw.) werden zu 50% angerechnet.

3Zudem gelten die folgenden Masse für:

a)Kleinbauten:

–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00

–Gesamthöhe GH in m 3.50

–Gebäudefläche GF max. in m2 60.00

b)Anbauten:

–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00

–Gesamthöhe GH in m 3.50

–max. 50% der Gebäudelänge gemäss den definierten Gebäudelängen in Art. 2 13 Skizzen zur Definition unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten gemäss BMBV vom 1. August 2011 Siehe Art. 2 Abs. 3 lit. a - d. Art. 16 ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 ff. BauG. Für die Landwirtschaftszone gelten, mit Ausnahme des Grenzabstandes, keine baupolizeilichen Masse. Die Gebäudemasse werden im Einzelfall entsprechend den Bedürfnissen aufgrund der einschlägigen Normen der Forschungsanstalt Tänikon (sog. FAT-Normen) im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Vgl. Art. 43 LSV. 14

c)Unterirdische Bauten:

–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 1.00

d)Unterniveaubauten:

–privilegierter Grenzabstand GA min. in m 2.00

4In den Wohnzonen und in den Mischzonen erhöhen sich die Grenzabstände für die Gebäude, die über 15.00 m lang oder über 12.00 m breit sind auf den betreffenden Längsseiten um 1/10 der Mehrlänge, auf den betreffenden Schmalseiten um 1/3 der Mehrbreite. Die Zuschläge werden rechtwinklig zur Fassade gemessen. Für den Zuschlag werden Bauten, welche abstandsmässig privilegiert sind, wie unbewohnte Klein- und Anbauten, nicht mitgerechnet.

5Der Grenzanbau ist gestattet, wenn der Nachbar zustimmt oder wenn an ein nachbarliches, an der Grenze stehendes Nebengebäude angebaut werden kann.

ZoneAbk.kGA in mgGA in mGH in mGH A in mGL in mGT in mGZGFZ
WohnzoneW14.008.0011.009.0016.0014.001--
W2k4.008.0012.5010.5016.0012.002--
W2g4.008.0014.0012.0025.0014.002--
W35.0010.0016.0014.0030.0014.003--
MischzoneM24.008.0014.0012.0030.0014.002--
M35.0010.0016.0014.0030.0014.003--
KernzoneKA4.006.0020.0018.0040.00--4--
KB4.006.0016.0014.0030.0014.003--
ArbeitszoneA5.00--16.00--40.00----15%
IndustriezoneI1/2GH mind. 5.00--22.00--------15%

Tabelle von S. 16 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.