Zone W3 · Neuenegg
Bern · BFS 670 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W3 in Neuenegg (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung
- 031 744 01 10
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Neuenegg, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Neuenegg · S. 11
2 - - kA = kleiner Grenzabstand Wohnzone 3 W3 6.0 12.0
Art. 30BZO Baureglement Neuenegg · S. 34
30 Normativer Inhalt Hinweise Art. 23
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 10 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 10 «Wassermatt»
2Die ZPP 10 bezweckt
a.das Sicherstellen einer verdichteten Überbauung in Zentrumsnähe.
b.das Sichern einer zweckmässigen Erschliessung (siehe Richtplan Planungszweck Verkehr).
c.die Sicherstellung der öffentlichen Fuss- und Veloverbindung (siehe Richtplan Verkehr).
d.das Sichern einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung und harmonische Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Osten.
e.der Schutz des Grundwasserträgers.
f.die Renaturierung des Oelebachs.
3Vom Dorfzentrum her bis auf die Höhe der Parzelle 166 sind Wohnsowie mässig störende Arbeitsnutzungen zulässig. Das übrige Gebiet dient der reinen Wohnnutzung. Art der Nutzung
4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen zur Wohnund Arbeitszone WA3 bzw. Wohnzone W3 gemäss Art. 5 BR. Es gilt eine GFZo von maximal 0.90 mit einem Bonus für Gewerbenutzungen von plus 0.10. Mass der Nutzung
GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch
5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
a.Muss zum Schutz des Grundwassers teilweise oder ganz auf eine UnGestaltungsgrundsätze terkellerung verzichtet werden,
–kann zur Kompensation die FH tr um max. 1.5m erhöht werden.
–können zur Parkierung ebenerdige, eingeschossige Einstellhallen erstellt werden. Die Länge dieser Bauten kann von dem im BR festgeschriebenen Mass abweichen. Die Integration der Bauten in die Quartierstruktur ist aufzuzeigen.
b.U …
Art. 42BZO Baureglement Neuenegg · S. 46
42 Normativer Inhalt Hinweise Art. 32
1Die Fassadengestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder Ortsbild prägen. Fassadengestaltung
2Der Baubewilligungsbehörde sind vor der Bauausführung Farbmuster vorzulegen. Art. 33 Dachgestaltung
a)Allgemein
2Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugelassen:
–Dachformen
–Ausnahmen Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild positiv prägen. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraumes gemäss Art. 38 BR. Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild positiv prägen. Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Satteldächer erlaubt. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungs-spielraumes gemäss Art. 38 BR. Dazu gehören u.a.: eingeschossige Gebäudeteile, kleinere Gebäude, Anund Kleinbauten, landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, gedeckte Sitzplätze, Garagen und Carports, Ateliers, usw.
1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- oder …
| Zone | zulässige Dachform | |
|---|---|---|
| ausserhalb Ortsbildschutzgebiet | ||
| K / DZ | bei bewohnten Hauptgebäuden sind nur Dächer mit gleichen Neigungswin- keln von min. 30° und max. 42 ° zu- gelassen. | |
| W2 / W3 M2 / M3 A1 / A2; LW | Satteldach, Walmdach, Pultdach, Flachdach | |
| innerhalb Ortsbildschutzgebiet (Umgebung Kirche) | ||
| W2 / DZ | symmetrische Satteldächer, Nei- gungswinkel von min. 30° und max. 42° |
Tabelle von S. 46 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 2, S. 11 | 0.82 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 2, S. 11 | 0.82 |
Extrahiert aus der BZO Neuenegg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W3
Was gilt in der Zone W3 in Neuenegg?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Neuenegg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Neuenegg ein?
Wo steht die Zone W3 in der BZO Neuenegg?
Weitere Zonen in Neuenegg
DZKZSF IZone für Kompostieranlage Sektor AZone für Kompostieranlage Sektor BZone für Kompostieranlage Sektor CZöN AZöN BZöN CZöN DZöN EZöN FZöN HZöN IZöN NZöN O