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Art. 30 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 34 · Original-PDF

30 Normativer Inhalt Hinweise Art. 23

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 10 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 10 «Wassermatt»

2Die ZPP 10 bezweckt

a.das Sicherstellen einer verdichteten Überbauung in Zentrumsnähe.

b.das Sichern einer zweckmässigen Erschliessung (siehe Richtplan Planungszweck Verkehr).

c.die Sicherstellung der öffentlichen Fuss- und Veloverbindung (siehe Richtplan Verkehr).

d.das Sichern einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung und harmonische Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Osten.

e.der Schutz des Grundwasserträgers.

f.die Renaturierung des Oelebachs.

3Vom Dorfzentrum her bis auf die Höhe der Parzelle 166 sind Wohnsowie mässig störende Arbeitsnutzungen zulässig. Das übrige Gebiet dient der reinen Wohnnutzung. Art der Nutzung

4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen zur Wohnund Arbeitszone WA3 bzw. Wohnzone W3 gemäss Art. 5 BR. Es gilt eine GFZo von maximal 0.90 mit einem Bonus für Gewerbenutzungen von plus 0.10. Mass der Nutzung

GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch

5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Muss zum Schutz des Grundwassers teilweise oder ganz auf eine UnGestaltungsgrundsätze terkellerung verzichtet werden,

–kann zur Kompensation die FH tr um max. 1.5m erhöht werden.

–können zur Parkierung ebenerdige, eingeschossige Einstellhallen erstellt werden. Die Länge dieser Bauten kann von dem im BR festgeschriebenen Mass abweichen. Die Integration der Bauten in die Quartierstruktur ist aufzuzeigen.

b.Untergeschosse oder eingeschossige Einstellhallen, welche zum Schutz des Grundwassers den fertigen Boden überragen, zählen nicht als Vollgeschoss im Sinne von Art. 5 Abs. 7 BR. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.