Zone G · Mettmenstetten
Zürich · BFS 9 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone G in Mettmenstetten (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Gesuchsformular ordentliches Verfahren
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Gebühren: Bauentscheide und Bauabnahmen sind gebührenpflichtig; Rechnungsstellung mit Erteilung der Baubewilligung
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Mettmenstetten, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Mettmenstetten · S. 4
Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bezeichnung Ausnützungsziffer Empfindlichkeitsstufen (vgl. Art. 8 und 17) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV)
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht -- --
| Bezeichnung | Ausnützungsziffer | Empfindlichkeitsstufen |
|---|---|---|
| (vgl. Art. 8 und 17) | gemäss Lärmschutzver- | |
| ordnung (LSV) | ||
| Kernzone A | -- | III |
| Kernzone B | 60 % | III |
| Kernzone C | -- | III |
| Kernzone D | -- | III |
| zweigeschossige Wohnzone (W2a) | 35 % | II |
| zweigeschossige Wohnzone (W2b) | 50 % | II |
| dreigeschossige Wohnzone (W3) | 65 % | II |
| zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG2) | 50 % | III |
| dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG3) | 65 % | III |
| Gewerbezone (G) | -- | III |
| Zentrumszone (Z) | 110 % | III |
| Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) | -- | III II Paradis, Friedhof |
| Freihaltezone (F) | -- | |
| Erholungszone (E) | -- | |
| Reservezone (R) | -- | |
| Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht | -- | -- |
Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 9BZO Mettmenstetten · S. 6
Im Ortsbild wichtige Platz- und Strassenräume sowie Freiräume
1) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten für das Ortsbild wichtigen Platz- und Strassenräume1 sind als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter und ihrer Vielfalt zu erhalten (Chaussierungen, Pflästerungen, Brunnenplätze, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen). Klein- und Anbauten mit einer Grundfläche von max. 30 m2 sind zulässig, sofern sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen und den Charakter nicht beeinträchtigen. 2) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten für das Ortsbild wichtigen Freiräume dürfen nicht überbaut oder von Abstellplätzen beansprucht werden. Örtliche Abweichungen sind zulässig, wenn ein flächengleicher und zusammenhängender begrünter Freiraum gewährleistet bleibt. Zulässig sind einzig:
–in besonderen Fällen einzelne Fahrzeugabstellplätze mit sickerfähiger, belebter Bodenschicht
–Gartenhäuser und Schöpfe gemäss § 18 BBV II
–befestigte Gartensitzplätze
–Unterirdische Bauten, sofern darüber eine intensive Begrünung möglich ist. 3) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten raumwirksamen Mauern sind in ihrer Charakteristik und Materialisierung zu erhalten.
Art. 34BZO Mettmenstetten · S. 11
Fahrzeugabstellplätze
1) Bei Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen besteht die Pflicht zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen entsprechend der nachstehenden Tabelle. Gemischte Betriebe sind entsprechend den einzelnen Nutzungen zu unterteilen. Bewohner oder Beschäftigte Besucher und Kunden Wohnen 1 PP pro 100 m2 mGF 1 PP ab und pro 5 Whg. Dienstleistungen, Büro, Verwaltungen
–kundenintensiv
–übrige 1 PP pro 80 m2 mGF
–kundenintensiv
–übrige 1 PP pro 100 m2 VF
2PP pro Geschäft
1PP pro 70 m2 VF, aber mindestens
–kundenintensiv
1PP pro 100 m2 VF
1PP pro 30 m2 VF, aber mindestens
2PP pro Geschäft
–übrige
1PP pro 200 m2 VF
1PP pro 70 m2 VF, aber mindestens
2PP pro Geschäft Gastgewerbe, Restaurant, Café
1PP pro 40 Sitzplätze
1PP pro 6 Sitzplätze
2) Für in Abs. 1 nicht aufgeführte Nutzungen und bei besonderen Verhältnissen ist die Zahl der Abstellplätze auf die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. 3) Die massgebliche Geschossfläche (mGF) umfasst alle dem Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren ober- und unterirdischen Geschossflächen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden. Die Ver …
| Bewohner oder Beschäftigte | Besucher und Kunden | |
|---|---|---|
| Wohnen | 1 PP pro 100 m2 mGF | 1 PP ab und pro 5 Whg. |
| Dienstleistungen, Büro, Verwaltungen - kundenintensiv - übrige | 1 PP pro 80 m2 mGF 1 PP pro 80 m2 mGF | 1 PP pro 100 m2 mGF 1 PP pro 300 m2 mGF |
| Industrie und Gewerbe Lagerräume, Lagerflächen | 1 PP pro 150 m2 mGF 0.1 PP pro 100 m2 mGF | 1 PP pro 750 m2 mGF |
| Verkaufsgeschäfte - kundenintensiv - übrige | 1 PP pro 100 m2 VF 1 PP pro 200 m2 VF | 1 PP pro 30 m2 VF, aber mindestens 2 PP pro Geschäft 1 PP pro 70 m2 VF, aber mindestens 2 PP pro Geschäft |
| Gastgewerbe, Restaurant, Café | 1 PP pro 40 Sitzplätze | 1 PP pro 6 Sitzplätze |
Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind mässig störende Betriebe und Anlagen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.» · Art. Art. 22
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 8 m3/m2 | Art. 21, S. 9 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 21, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Mettmenstetten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.