Zone G · Mettmenstetten

Zürich · BFS 9 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone G in Mettmenstetten (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Gesuchsformular ordentliches Verfahren

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Gebühren: Bauentscheide und Bauabnahmen sind gebührenpflichtig; Rechnungsstellung mit Erteilung der Baubewilligung
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Mettmenstetten, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Mettmenstetten · S. 4

Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bezeichnung Ausnützungsziffer Empfindlichkeitsstufen (vgl. Art. 8 und 17) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV)

Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht -- --

BezeichnungAusnützungszifferEmpfindlichkeitsstufen
(vgl. Art. 8 und 17)gemäss Lärmschutzver-
ordnung (LSV)
Kernzone A--III
Kernzone B60 %III
Kernzone C--III
Kernzone D--III
zweigeschossige Wohnzone (W2a)35 %II
zweigeschossige Wohnzone (W2b)50 %II
dreigeschossige Wohnzone (W3)65 %II
zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG2)50 %III
dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG3)65 %III
Gewerbezone (G)--III
Zentrumszone (Z)110 %III
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe)--III II Paradis, Friedhof
Freihaltezone (F)--
Erholungszone (E)--
Reservezone (R)--
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht----

Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 9BZO Mettmenstetten · S. 6

Im Ortsbild wichtige Platz- und Strassenräume sowie Freiräume

1) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten für das Ortsbild wichtigen Platz- und Strassenräume1 sind als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter und ihrer Vielfalt zu erhalten (Chaussierungen, Pflästerungen, Brunnenplätze, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen). Klein- und Anbauten mit einer Grundfläche von max. 30 m2 sind zulässig, sofern sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen und den Charakter nicht beeinträchtigen. 2) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten für das Ortsbild wichtigen Freiräume dürfen nicht überbaut oder von Abstellplätzen beansprucht werden. Örtliche Abweichungen sind zulässig, wenn ein flächengleicher und zusammenhängender begrünter Freiraum gewährleistet bleibt. Zulässig sind einzig:

–in besonderen Fällen einzelne Fahrzeugabstellplätze mit sickerfähiger, belebter Bodenschicht

–Gartenhäuser und Schöpfe gemäss § 18 BBV II

–befestigte Gartensitzplätze

–Unterirdische Bauten, sofern darüber eine intensive Begrünung möglich ist. 3) Die in den Kernzonenplänen bezeichneten raumwirksamen Mauern sind in ihrer Charakteristik und Materialisierung zu erhalten.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 34BZO Mettmenstetten · S. 11

Fahrzeugabstellplätze

1) Bei Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen besteht die Pflicht zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen entsprechend der nachstehenden Tabelle. Gemischte Betriebe sind entsprechend den einzelnen Nutzungen zu unterteilen. Bewohner oder Beschäftigte Besucher und Kunden Wohnen 1 PP pro 100 m2 mGF 1 PP ab und pro 5 Whg. Dienstleistungen, Büro, Verwaltungen

–kundenintensiv

–übrige 1 PP pro 80 m2 mGF

–kundenintensiv

–übrige 1 PP pro 100 m2 VF

2PP pro Geschäft

1PP pro 70 m2 VF, aber mindestens

–kundenintensiv

1PP pro 100 m2 VF

1PP pro 30 m2 VF, aber mindestens

2PP pro Geschäft

–übrige

1PP pro 200 m2 VF

1PP pro 70 m2 VF, aber mindestens

2PP pro Geschäft Gastgewerbe, Restaurant, Café

1PP pro 40 Sitzplätze

1PP pro 6 Sitzplätze

2) Für in Abs. 1 nicht aufgeführte Nutzungen und bei besonderen Verhältnissen ist die Zahl der Abstellplätze auf die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. 3) Die massgebliche Geschossfläche (mGF) umfasst alle dem Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren ober- und unterirdischen Geschossflächen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden. Die Ver …

Bewohner oder BeschäftigteBesucher und Kunden
Wohnen1 PP pro 100 m2 mGF1 PP ab und pro 5 Whg.
Dienstleistungen, Büro, Verwaltungen - kundenintensiv - übrige1 PP pro 80 m2 mGF 1 PP pro 80 m2 mGF1 PP pro 100 m2 mGF 1 PP pro 300 m2 mGF
Industrie und Gewerbe Lagerräume, Lagerflächen1 PP pro 150 m2 mGF 0.1 PP pro 100 m2 mGF1 PP pro 750 m2 mGF
Verkaufsgeschäfte - kundenintensiv - übrige1 PP pro 100 m2 VF 1 PP pro 200 m2 VF1 PP pro 30 m2 VF, aber mindestens 2 PP pro Geschäft 1 PP pro 70 m2 VF, aber mindestens 2 PP pro Geschäft
Gastgewerbe, Restaurant, Café1 PP pro 40 Sitzplätze1 PP pro 6 Sitzplätze

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Es sind mässig störende Betriebe und Anlagen sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.» · Art. Art. 22

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 8 m3/m2Art. 21, S. 90.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 21, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Mettmenstetten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Mettmenstetten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Mettmenstetten?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Mettmenstetten ein?
Zuständig ist Hochbau, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G in der BZO Mettmenstetten?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten erwähnen die Zone G namentlich, darunter Art. 1, Art. 9, Art. 34. BZO Mettmenstetten lesen →

Weitere Zonen in Mettmenstetten