Zone Z · Mettmenstetten

Zürich · BFS 9 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone Z in Mettmenstetten (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1.1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Gesuchsformular ordentliches Verfahren

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Gebühren: Bauentscheide und Bauabnahmen sind gebührenpflichtig; Rechnungsstellung mit Erteilung der Baubewilligung
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Mettmenstetten, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Mettmenstetten · S. 4

Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bezeichnung Ausnützungsziffer Empfindlichkeitsstufen (vgl. Art. 8 und 17) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV)

Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht -- --

BezeichnungAusnützungszifferEmpfindlichkeitsstufen
(vgl. Art. 8 und 17)gemäss Lärmschutzver-
ordnung (LSV)
Kernzone A--III
Kernzone B60 %III
Kernzone C--III
Kernzone D--III
zweigeschossige Wohnzone (W2a)35 %II
zweigeschossige Wohnzone (W2b)50 %II
dreigeschossige Wohnzone (W3)65 %II
zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG2)50 %III
dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG3)65 %III
Gewerbezone (G)--III
Zentrumszone (Z)110 %III
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe)--III II Paradis, Friedhof
Freihaltezone (F)--
Erholungszone (E)--
Reservezone (R)--
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht----

Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 11BZO Mettmenstetten · S. 6

Dachgestaltung

1) Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung zulässig. Diese muss zwischen 30° a. T. und 45° a. T. liegen und soll sich der Dachneigung der benachbarten Bauten angleichen. 2) Die in den Kernzonenplänen eingetragenen Hauptfirstrichtungen sind verbindlich. 3) Für Gebäudeerweiterungen gemäss Art. 7 Abs. 3 und Klein- und Anbauten sind auch andere Dachformen (z. B. Pultdächer, Flachdächer) zulässig, sofern sie den Anforderungen von Art. 6 Abs. 2 entsprechen.

1In den Kernzonenplänen Dachlissen und Herferswil-Hübscheren sind diese als «im Ortsbild wichtige Aussenräume» bezeichnet. Seite 6 von 14 4) Dächer sind mit Tonziegeln zu decken und mit Dachvorsprüngen von mindestens 0.60 m Ausladung zu versehen. Orts- und Traufgesimse sind schlank zu gestalten. Für An- und Kleinbauten sind auch andere Materialien zulässig, sofern sie den Anforderungen von Art. 6 Abs. 2 entsprechen. 5) In den Kernzonen KA, KB und KD sind Dachaufbauten nur im 1. Dachgeschoss zulässig und müssen sich in Bezug auf Anzahl, Dimensionen, Gestaltung und Materialwahl zurückhaltend ins Dachbild einfügen. Die Trauflinie des Hauptdaches darf nicht unterbrochen werden. Dachaufbauten dürfen zusammen nicht breiter sein als 1⁄3 der betreffenden Fassadenlänge. Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Einzelne hochrechteckige Dachflächenfenster von höchstens 0.50 m2 Glaslichtfläche sind zulässig. Diese sind in die Dachfläche einzulassen. Pro Dachseite dürfen pro 10.00 m Dachlänge maximal drei Dachflächenfenster im 1. Dachgeschoss sowie pro 10.00 m Dachlänge maximal …

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Art. 45BZO Mettmenstetten · S. 14

Inkrafttreten

Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am 20. Oktober 2025.

Von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt am 23. März 2026.

Diese Bau- und Zonenordnung mit Teilrevision tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung am 1. Juli 2026 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten wird die Bau- und Zonenordnung vom 17. Mai 2021 ersetzt.

Vreni Spinner Oliver Bär Gemeindepräsidentin Geschäftsführer Seite 14 von 14

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1.1Art. 1, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Mettmenstetten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z

Was gilt in der Zone Z in Mettmenstetten?
Ausnützungsziffer ≤ 1.1. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Mettmenstetten?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Mettmenstetten ein?
Zuständig ist Hochbau, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Z in der BZO Mettmenstetten?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten erwähnen die Zone Z namentlich, darunter Art. 1, Art. 11, Art. 45. BZO Mettmenstetten lesen →

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