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Mettmenstetten

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Masse in Mettmenstetten

Kleiner Grenzabstand in Mettmenstetten

Der kleine Grenzabstand ist in Mettmenstetten in 9 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 17 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
G≥ 5 mArt. 21, S. 9
KA≥ 5 mArt. 8, S. 6
KB≥ 5 mArt. 8, S. 6
KC≥ 5 mArt. 8, S. 6
W2a≥ 4 mArt. 17, S. 8
W2b≥ 4 mArt. 17, S. 8
W3≥ 5 mArt. 17, S. 8
WG2≥ 4 mArt. 17, S. 8
WG3≥ 5 mArt. 17, S. 8

Extrahiert aus der BZO Mettmenstetten (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Mettmenstetten?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 9 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Mettmenstetten?

Meist in Art. 17 der Bau- und Zonenordnung Mettmenstetten, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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