Zone Landwirtschaftszone · Menziken
Aargau · BFS 4139 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Landwirtschaftszone in Menziken (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 (amtliche Katasterplankopie) mit Anschlüssen
- Grundrisse aller Stockwerke mit Boden- und Fensterflächenmassen
- Kellergrundriss mit dimensionierten Abwasserleitungen
- Werkleitungsplan / Längenprofil
- Fassadenansichten sowie Quer- und Längsschnitte 1:100/1:50
- Massgebendes Terrain und neue Terrainhöhen in allen Fassaden/Schnitten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- eBau-Einreichung plus Beilagen im Doppel in Papier
- Amtlicher Grundbuchauszug
- Unterschriften auf allen Plänen und A4-Faltung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 062 765 78 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Menziken, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18
Grünzonen
1Die Grünzonen dienen der Siedlungsdurchgrünung und dem Gewässerschutz.
2Die Grünzonen sind von allen nicht dem Schutzzweck dienenden Bauten freizuhalten und mit naturnaher Vegetation zu gestalten bzw. durch einen entsprechenden Unterhalt in einen naturnahen Zustand zu überführen. Sämtliche Bauten und Anlagen bedürfen einer Baubewilligung.
3Baumbestände, Hecken oder sonstige das Landschaftsbild prägende Elemente sind zu erhalten und zu pflegen und nötigenfalls zu ersetzen. 3.2 Landwirtschaftszone
Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18
1Für alle Bauten und Anlagen ist ein – in Abwägung sämtlicher betroffener Interessen – optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Wahrung der betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung gut in die Landschaft einzufügen. Bauten in der Landwirtschaftszone
2Die Baumasse und Abstände werden vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernissen festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m. BNO Gemeinde Menziken
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3In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten Landschaft in Ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Landschaftsschutzzone
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschränkungen nach den Vorschriften der Landwirtschaftszone. Von den in den Absätzen 3 und 4 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Intensivkulturen wie Baumschulen, Christbaumkulturen sowie länger als drei Monate dauernde Abdeckungen verboten. Aufforstungen sind nur in Ausnahmefällen kleinflächig gestattet und müssen eine Aufwertung des bisherigen Landschaftsbildes bewirken.
3Bestehende landwirtschaftliche Siedlungen, Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, erneuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Witterungsschutzanlagen, usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege sowie Bauten für den Hochwasserschutz oder Ähnliches, können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine
6Naturschutzgebiet im Wald von kantonaler Bedeutung (NkBW), Kap. L 4.1 Richtplan BNO Gemeinde Menziken
21 überwiegend öffentlichen Interessen entgegenstehen.
4Neue Hochbauten wie landwirtschaftliche Siedlu …
| Maihuserhölzli (West- teil) *4 | 6.5 | Lichtes, auenwaldartiges Laubgehölz | - Gezielte Durchforstung, Ent- fernung von Fichten |
|---|---|---|---|
| Eichhölzli oberhalb Hübe- ligrube *4 | 6.6 | Eichengehölz | - Bildet zusammen mit Natur- schutzgebiet Hübeligrube ein wertvolles Lebensraummosaik |
| Ischlag *6 | 6.7 | Altholzinsel (kleiner als 20 ha) | - Langfristiger Verzicht auf forst- liche Nutzung |
| Putschebni / Stierenberg *5 | 6.8 | Altholzinsel (kleiner als 20 ha) | - Langfristiger Verzicht auf forst- liche Nutzung |
| Wald östlich Burgergrube (Naturschutzgebiet von kan- tonaler Bedeutung) | 6.9 | Sommerlebensraum für Zielarten Amphibien | - Langfristiger Verzicht auf forst- liche Nutzung |
Tabelle von S. 22 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 23). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 23, S. 18 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Menziken (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.