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Menziken

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegeBau AargauBeleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Aargau
  1. Profile aufstellen§ 60 Abs. 3 BauG

    Vor der Veröffentlichung des Baugesuchs sind Profile aufzustellen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht (praxisüblich bis zum Verfahrensabschluss).

  2. Einreichung

    In Gemeinden mit eBau-Portal ausschliesslich digital über eBau Aargau; sonst bei der Gemeinde.

  3. Publikation & Auflage30 Tage§ 60 Abs. 2 BauG

    Der Gemeinderat veröffentlicht das Baugesuch und legt es 30 Tage öffentlich auf.

  4. Einwendung30 Tage§ 60 Abs. 2, § 4 BauG

    Der Aargau kennt die Einwendung: innerhalb der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung.

  5. Bauentscheid§ 5 BauG

    Keine feste Frist im Baugesetz; Behandlungsfristen regelt ein Dekret des Grossen Rats, und Überschreitungen sind vorab schriftlich zu begründen.

Frist für den Bauentscheid

keine gesetzliche Frist

Kleine Vorhaben

Vereinfachtes Verfahren ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung für Vorhaben von geringer Bedeutung; Anstösser ohne schriftliche Zustimmung erhalten 30 Tage für Einwendungen (§ 61 BauG).

Elektronische Eingabe

eBau Aargau ↗ · In eBau-Gemeinden ist die Eingabe ausschliesslich digital.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), SAR 713.100), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.