Zone A1 · Menziken
Aargau · BFS 4139 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone A1 in Menziken (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 (amtliche Katasterplankopie) mit Anschlüssen
- Grundrisse aller Stockwerke mit Boden- und Fensterflächenmassen
- Kellergrundriss mit dimensionierten Abwasserleitungen
- Werkleitungsplan / Längenprofil
- Fassadenansichten sowie Quer- und Längsschnitte 1:100/1:50
- Massgebendes Terrain und neue Terrainhöhen in allen Fassaden/Schnitten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- eBau-Einreichung plus Beilagen im Doppel in Papier
- Amtlicher Grundbuchauszug
- Unterschriften auf allen Plänen und A4-Faltung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 062 765 78 60
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Menziken, in denen «A1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
1In der Arbeitszone 1 sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig. Die Nettoverkaufsfläche von Läden beträgt maximal 500 m2 pro Betrieb. Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes PerArbeitszone A1 / ES III BNO Gemeinde Menziken
14 sonal gestattet.
2Generell nicht zugelassen sind flächenintensive Grosslagerbauten, -plätze und Logistikbetriebe.
3In dem im Bauzonenplan bezeichneten Gebiet "Schmulzenkopf" sind ausschliesslich verkehrsextensive Nutzungen (wie Pferdehaltung) zulässig. Mit dem Baugesuch ist ein Verkehrskonzept mit Angabe des erwarteten Verkehrsaufkommens einzureichen.
4Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse, der öffentlichen und privaten - vorab der nachbarlichen - Interessen, der Strassen- und Parkierungsverhältnisse, des Orts- und Landschaftsbildes und allfälliger weiterer Gegebenheiten des Einzelfalls die Gebäudemasse sowie Grenz- und Gebäudeabstände. Die Gesamthöhe beträgt 13 m. Der Gemeinderat kann für technische oder produktionsbedingte Gebäudeteile wie Silos, Filter, Kamine, Liftaufbauten und dergleichen grössere Gesamthöhen zulassen. Gegenüber angrenzenden Wohn- und Mischzonen sind mindestens deren Abstandsvorschriften einzuhalten.
5Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Mindestens 15% der anrechenbaren Grundstücksfläche ist als ökologisch wertvolle Grünfläc …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 13 m | Art. 18, S. 15 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Menziken (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.