Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse · Langnau im Emmental

Bern · BFS 902 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse in Langnau im Emmental (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Elektronische Eingabe über eBau erforderlich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Langnau im Emmental, in denen «Gerbe-/ Hinterdorfstrasse» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 22

Strukturerhaltungsgebiete In den folgenden Gebieten gelten die nachfolgenden, der Grundzone überlagerten Vorschriften zur Gestaltung: A) Untere Hansenstrasse Die Häuser entlang der unteren Hansenstrasse dürfen durch Bauten mit gleicher Lage und gleichem Volumen ersetzt werden. Sie dürfen nord-, westund ostseitig durch An- und Nebenbauten erweitert werden. Anbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 4.00 m nicht überschreiten und können bis 3.00 m, mit Zustimmung des Nachbars bis 2.50 m an die Grenze gebaut werden. Parkierungsanlagen und Pergolen dürfen parallel der Südgrenze bis zu einer Tiefe von 7.00 m angeordnet werden. Schleppdachaufbauten sind untersagt. B) Gerbe-/ Hinterdorfstrasse Entlang der Gerbe- und Hinterdorfstrasse ist die annähernd geschlossene Bauweise beizubehalten. Mit Zustimmung des Nachbarn können demnach geringere als die vorgeschriebenen Grenzabstände realisiert werden. Die Stellung der Hauptgebäude bezüglich Fassade, Firstrichtung und Strassenflucht ist beizubehalten. Die Dachneigung beträgt für Hauptdächer entlang der Strasse zwischen 30 und 45°. 15.00 m ab strassenseitiger Gebäudeflucht kann mit max. 6.00 m hohen Flachdachbauten geschlossen gebaut werden. Wenn nicht geschlossen gebaut wird, gilt der Grenzabstand. C) Schlossstrasse Die bestehende Strassenflucht, die Hauptfassadenorientierung und die Satteldächer senkrecht zur Strasse sind die bestimmenden Merkmale, die in dieser Zone beizubehalten sind. Eingeschossige Nebenbauten können auf 19

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 30 °Art. 4, S. 220.72
Dachneigung≤ 45 °Art. 4, S. 220.72

Extrahiert aus der BZO Langnau im Emmental (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau im Emmental?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau im Emmental ein?
Baugesuche in Langnau im Emmental laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Verwaltungsgebäude), Alleestrasse 8, 3550 Langnau i. E.. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse in der BZO Langnau im Emmental?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Langnau im Emmental erwähnen die Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse namentlich, darunter Art. 4. BZO Langnau im Emmental lesen →

Weitere Zonen in Langnau im Emmental