Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse · Langnau im Emmental
Bern · BFS 902 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse in Langnau im Emmental (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Elektronische Eingabe über eBau erforderlich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Verwaltungsgebäude)
- +41 34 409 31 11
- info@langnau-ie.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Langnau im Emmental, in denen «Gerbe-/ Hinterdorfstrasse» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 22
Strukturerhaltungsgebiete In den folgenden Gebieten gelten die nachfolgenden, der Grundzone überlagerten Vorschriften zur Gestaltung: A) Untere Hansenstrasse Die Häuser entlang der unteren Hansenstrasse dürfen durch Bauten mit gleicher Lage und gleichem Volumen ersetzt werden. Sie dürfen nord-, westund ostseitig durch An- und Nebenbauten erweitert werden. Anbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 4.00 m nicht überschreiten und können bis 3.00 m, mit Zustimmung des Nachbars bis 2.50 m an die Grenze gebaut werden. Parkierungsanlagen und Pergolen dürfen parallel der Südgrenze bis zu einer Tiefe von 7.00 m angeordnet werden. Schleppdachaufbauten sind untersagt. B) Gerbe-/ Hinterdorfstrasse Entlang der Gerbe- und Hinterdorfstrasse ist die annähernd geschlossene Bauweise beizubehalten. Mit Zustimmung des Nachbarn können demnach geringere als die vorgeschriebenen Grenzabstände realisiert werden. Die Stellung der Hauptgebäude bezüglich Fassade, Firstrichtung und Strassenflucht ist beizubehalten. Die Dachneigung beträgt für Hauptdächer entlang der Strasse zwischen 30 und 45°. 15.00 m ab strassenseitiger Gebäudeflucht kann mit max. 6.00 m hohen Flachdachbauten geschlossen gebaut werden. Wenn nicht geschlossen gebaut wird, gilt der Grenzabstand. C) Schlossstrasse Die bestehende Strassenflucht, die Hauptfassadenorientierung und die Satteldächer senkrecht zur Strasse sind die bestimmenden Merkmale, die in dieser Zone beizubehalten sind. Eingeschossige Nebenbauten können auf 19
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 30 ° | Art. 4, S. 22 | 0.72 |
| Dachneigung | ≤ 45 ° | Art. 4, S. 22 | 0.72 |
Extrahiert aus der BZO Langnau im Emmental (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau im Emmental?
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau im Emmental ein?
Wo steht die Zone Gerbe-/ Hinterdorfstrasse in der BZO Langnau im Emmental?
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