Zone M3 · Langnau im Emmental

Bern · BFS 902 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone M3 in Langnau im Emmental (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 45 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.8. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Elektronische Eingabe über eBau erforderlich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Langnau im Emmental, in denen «M3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 12

Art der Nutzung Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abkürzung Nutzungsart ES Wohnzone W2Nl/3 Wohnen, stilles Gewerbe II Mischzone M2/M3 Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf III Arbeitszone 1 A1 Arbeitsnutzungen; Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet IV Arbeitszone 2 A2 Arbeitsnutzung (Gewerbe, Dienstleistung). Verkauf ist ausschliesslich für vor Ort hergestellte Produkte (. . Eigenproduktion") im Umfang von max. 200 m2 BGF pro Betrieb gestattet Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet Im Baubewilligungsverfahren ist der Bezug der Neubauten zu den bestehenden Bauten aufzuzeigen IV Sonderzonen siehe Art. 3-8 GBR 9 kGA minimaler kleiner Grenzabstand gGA minimaler grosser Grenzabstand GH maximale Gebäudehöhe, siehe auch Art. 31 und 32 GBR (Messweise der GHJ GL maximale Gebäudelänge AZ maximale Ausnützungsziffer, siehe auch Art. 22 GBR (Hangschutzzone}, zur Berechnung siehe Anhang S. 67 UeZ Überbauungsziffer (gibt an, welcher Teil eines Grundstücks mit oberirdischen Gebäuden belegt werden kann, zur Berechnung siehe Anhang S. 69} Der minimale Bauabstand von Gewässern (siehe Art. 33 GBRJ, von öffentlichen Strassen (siehe Art. 34 GBRJ, und dem Wald (siehe Art.

35GBRJ geht den Grenzabständen vor.

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Art. 2BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 14

Mass der Nutzung

1Für die Nutzungszonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA gGA GH GL AT' UeZ in m in m inm in m Wohnzone W2 4.00 8.00 7.00 30.00' 0.5" " -

Sonderzonen siehe Art. 3-9 GBR ohne unbewohnte An- und Nebenbauten ·· Volumen. die vor Inkrafttreten dieses Reglementes erstellt wurden, können unabhängig von der AZ ausgebaut werden W ird ein Energielabel angestrebt, das höher ist als der Minergiestandard, so müssen die zusätzlich notwendigen Wandanteile nicht der AZ angerechnet werden. Bei bestehenden Bauten, die auf Minergielabel nachgerüstet werden, müssen die zusätzlich notwendigen Maueranteile ebenfalls nicht der AZ angerechnet w erden Ausschliesslich gegenüber den Parzellen Nrn. 554, 946, 1641, 1138 .... Kommt Art. 75 BauG zur Anwendung, fällt die AZ weg (Gestaltungsfreiheit)

2Zudem gelten die folgenden Masse für:

a)Unbewohnte An- und Nebenbauten: Grenzabstand GA min. in m Gebäudehöhe GH max. in m 2.00 4.00 Gebäudefläche GF max. in m 2 60.00

b)Unterirdische Bauten: Grenzabstand GA min. in m 1.00 Unterirdische Bauten sind solche, welche das gewachsene Terrain innerhalb des reglementarischen Grenzabstandes (bis OK fertiges Terrain gemessen) nicht mehr als 1.20 m überragen und bei denen höchstens eine Fassade frei gelegt oder mit einem Zugang oder einer Zufahrt versehen ist.

3Der Grenzanbau ist gestattet, we …

ZoneAbk.kGAgGAGHGLAT'UeZ
in min minmin m
WohnzoneW24.008.007.0030.00'0.5" "-
WohnzoneW34.0010.009.0040.00·0.7-
MischzoneM24.008.007.5030.00'0.6-
MischzoneM34.0010.009.0045.00'0.8-
Arbeitszone 1Al4.00-14.00--80%
Arbeitszone 2A24.00/ 8.00'"-14.00--80%
Sonderzonensiehe Art. 3-9 GBR

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 3BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 16

Zonen für öffentliche Nutzungen

1Zonen für öffentliche Nutzungen sind für im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen bestimmt. Bestehende Bauten und Anlagen anderer Nutzung dürfen nur zeitgemäss unterhalten werden.

2In den Zonen für öffentliche Nutzung gelten die folgenden Bestimmungen: 1) Friedhof Bebauung bestehend, Neubauten im Rahmen des Nutzungszwecks «Friedhof» und im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Wohnzone W3 zulässig. Lärmempfindlichkeitsstufe II 2) Schulbauten, Anlagen und Kletterhalle Bebauung bestehend, Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Für die bestehende Kletterhalle «Climbox» auf dem Areal der Sekundarschule gilt eine maximale Gebäudehöhe von 16.50 m. Lärmempfindlichkeitsstufe II 3) Abwasserreinigungsanlage Bebauung bestehend, Erweiterung und Neuanlagen für den Betrieb zulässig. Baupolizeiliche Masse gemäss Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe IV 4) Jugendhaus, Jugendherberge Bebauung bestehend, Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Wohnzone W3. Lärmempfindlichkeitsstufe II 5) Regionalspital Erweiterungen und Neuanlagen im Rahmen der baupolizeilichen Masse der Arbeitszone A 1. Lärmempfindlichkeitsstufe II 6) dahlia Lenggen, Behindertenwerke Oberemmental Nutzungen, die sich aus dem institutionellen Betrieb dahlia Lenggen ergeben: Pflege/ Betreuung, Wohnen, gewerbeähnliche Annexbetriebe (Gärtnerei, Werkstätten etc.) sind zulässig. 13 14 Die Gestaltung der neuen Gebäude (Form und Materialisierung) hat so zu erfolgen, d …

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Art. 8BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 28

Zonen mit Planungspflicht

1Die Zonen mit Planungspflicht sind Zonen nach Art. 93/94 BauG.

2Für die einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ZPP Nr. 1 Unterer Hasenknubel Es ist eine südorientierte, verdichtete Bebauung zugelassen, die den Graben als natürliches Element aufwertet und Rücksicht auf die Hangkante entlang der Oberfeldstrasse nimmt. Die Überbauung wird über den Lenggenweg, die Kreuzstrasse oder entlang des Grabens erschlossen. Dem Abschluss des Siedlungsgebietes zum Graben hin ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Ausnützung beträgt mindestens 0.5 und maximal 0.6; es gelten im Übrigen die baupolizeilichen Vorschriften der Zone M3. Für die Parzelle Nr. 1006 gelten folgende Bestimmungen: Maximale AZ: Gebäudelänge: Gebäudebreite: Gebäudehöhe: max. Höhenkote: 0.4 33.00 m 15.00 m 12.00 m 705.50 m.ü.M. allseitige Grenzabstände: 4.00 m Es ist zwingend ein Flachdach vorzusehen. Die Erstellung eines Attikageschosses ist nicht gestattet. ZPP Nr. II Oberstrasse Die ZPP Nr. II Oberstrasse ermöglicht die Umnutzung und Überbauung des ehemaligen Coop-Areals an der Oberstrasse. Die bestehenden Untergeschosse sind Arbeitsnutzungen im Sinne der Mischzone sowie Einstellhallen für Motorfahrzeuge und Wellness-/Fitness-/ Freizeit-Nutzungen vorbehalten. Die oberirdischen Geschosse sind der Wohnnutzung im Sinne der Wohnzone vorbehalten, d.h. stilles Gewerbe und Dienstleistungen im Sinn der Baugesetzgebung (Art. 90 BauV) sowie gemeinschaftliche und kulturelle Nutzungen sind zugelassen . Das Mass der Nutzung in den Untergeschossen ergibt sich …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 2, S. 140.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 2, S. 140.90
Gebäudehöhe≤ 9 mArt. 2, S. 140.85
Gebäudelänge≤ 45 mArt. 2, S. 140.85
Ausnützungsziffer≤ 0.8Art. 2, S. 140.80
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.8Art. 2, S. 140.85

Extrahiert aus der BZO Langnau im Emmental (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone M3

Was gilt in der Zone M3 in Langnau im Emmental?
Gebäudehöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 45 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.8. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Langnau im Emmental erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone M3 sein?
Laut BZO Langnau im Emmental: Gebäudehöhe ≤ 9 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone M3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Langnau im Emmental. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau im Emmental?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau im Emmental ein?
Baugesuche in Langnau im Emmental laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Verwaltungsgebäude), Alleestrasse 8, 3550 Langnau i. E.. Ablauf nach der Einreichung →

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