Zone A2 · Langnau im Emmental

Bern · BFS 902 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone A2 in Langnau im Emmental (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 14 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 80 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Elektronische Eingabe über eBau erforderlich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Langnau im Emmental, in denen «A2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 12

Art der Nutzung Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abkürzung Nutzungsart ES Wohnzone W2Nl/3 Wohnen, stilles Gewerbe II Mischzone M2/M3 Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf III Arbeitszone 1 A1 Arbeitsnutzungen; Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet IV Arbeitszone 2 A2 Arbeitsnutzung (Gewerbe, Dienstleistung). Verkauf ist ausschliesslich für vor Ort hergestellte Produkte (. . Eigenproduktion") im Umfang von max. 200 m2 BGF pro Betrieb gestattet Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet Im Baubewilligungsverfahren ist der Bezug der Neubauten zu den bestehenden Bauten aufzuzeigen IV Sonderzonen siehe Art. 3-8 GBR 9 kGA minimaler kleiner Grenzabstand gGA minimaler grosser Grenzabstand GH maximale Gebäudehöhe, siehe auch Art. 31 und 32 GBR (Messweise der GHJ GL maximale Gebäudelänge AZ maximale Ausnützungsziffer, siehe auch Art. 22 GBR (Hangschutzzone}, zur Berechnung siehe Anhang S. 67 UeZ Überbauungsziffer (gibt an, welcher Teil eines Grundstücks mit oberirdischen Gebäuden belegt werden kann, zur Berechnung siehe Anhang S. 69} Der minimale Bauabstand von Gewässern (siehe Art. 33 GBRJ, von öffentlichen Strassen (siehe Art. 34 GBRJ, und dem Wald (siehe Art.

35GBRJ geht den Grenzabständen vor.

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Art. 2BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 14

Mass der Nutzung

1Für die Nutzungszonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Zone Abk. kGA gGA GH GL AT' UeZ in m in m inm in m Wohnzone W2 4.00 8.00 7.00 30.00' 0.5" " -

Sonderzonen siehe Art. 3-9 GBR ohne unbewohnte An- und Nebenbauten ·· Volumen. die vor Inkrafttreten dieses Reglementes erstellt wurden, können unabhängig von der AZ ausgebaut werden W ird ein Energielabel angestrebt, das höher ist als der Minergiestandard, so müssen die zusätzlich notwendigen Wandanteile nicht der AZ angerechnet werden. Bei bestehenden Bauten, die auf Minergielabel nachgerüstet werden, müssen die zusätzlich notwendigen Maueranteile ebenfalls nicht der AZ angerechnet w erden Ausschliesslich gegenüber den Parzellen Nrn. 554, 946, 1641, 1138 .... Kommt Art. 75 BauG zur Anwendung, fällt die AZ weg (Gestaltungsfreiheit)

2Zudem gelten die folgenden Masse für:

a)Unbewohnte An- und Nebenbauten: Grenzabstand GA min. in m Gebäudehöhe GH max. in m 2.00 4.00 Gebäudefläche GF max. in m 2 60.00

b)Unterirdische Bauten: Grenzabstand GA min. in m 1.00 Unterirdische Bauten sind solche, welche das gewachsene Terrain innerhalb des reglementarischen Grenzabstandes (bis OK fertiges Terrain gemessen) nicht mehr als 1.20 m überragen und bei denen höchstens eine Fassade frei gelegt oder mit einem Zugang oder einer Zufahrt versehen ist.

3Der Grenzanbau ist gestattet, we …

ZoneAbk.kGAgGAGHGLAT'UeZ
in min minmin m
WohnzoneW24.008.007.0030.00'0.5" "-
WohnzoneW34.0010.009.0040.00·0.7-
MischzoneM24.008.007.5030.00'0.6-
MischzoneM34.0010.009.0045.00'0.8-
Arbeitszone 1Al4.00-14.00--80%
Arbeitszone 2A24.00/ 8.00'"-14.00--80%
Sonderzonensiehe Art. 3-9 GBR

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 14 mArt. 2, S. 140.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 80 %Art. 2, S. 140.85

Extrahiert aus der BZO Langnau im Emmental (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone A2

Was gilt in der Zone A2 in Langnau im Emmental?
Gebäudehöhe ≤ 14 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 80 %. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Langnau im Emmental erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone A2 sein?
Laut BZO Langnau im Emmental: Gebäudehöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau im Emmental?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau im Emmental ein?
Baugesuche in Langnau im Emmental laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Verwaltungsgebäude), Alleestrasse 8, 3550 Langnau i. E.. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone A2 in der BZO Langnau im Emmental?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Langnau im Emmental erwähnen die Zone A2 namentlich, darunter Art. 1, Art. 2. BZO Langnau im Emmental lesen →

Weitere Zonen in Langnau im Emmental