Zone A1 · Langnau im Emmental
Bern · BFS 902 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone A1 in Langnau im Emmental (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 80 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Elektronische Eingabe über eBau erforderlich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Verwaltungsgebäude)
- +41 34 409 31 11
- info@langnau-ie.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Langnau im Emmental, in denen «A1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 12
Art der Nutzung Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES): Zone Abkürzung Nutzungsart ES Wohnzone W2Nl/3 Wohnen, stilles Gewerbe II Mischzone M2/M3 Wohnen, stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf III Arbeitszone 1 A1 Arbeitsnutzungen; Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet IV Arbeitszone 2 A2 Arbeitsnutzung (Gewerbe, Dienstleistung). Verkauf ist ausschliesslich für vor Ort hergestellte Produkte (. . Eigenproduktion") im Umfang von max. 200 m2 BGF pro Betrieb gestattet Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet Im Baubewilligungsverfahren ist der Bezug der Neubauten zu den bestehenden Bauten aufzuzeigen IV Sonderzonen siehe Art. 3-8 GBR 9 kGA minimaler kleiner Grenzabstand gGA minimaler grosser Grenzabstand GH maximale Gebäudehöhe, siehe auch Art. 31 und 32 GBR (Messweise der GHJ GL maximale Gebäudelänge AZ maximale Ausnützungsziffer, siehe auch Art. 22 GBR (Hangschutzzone}, zur Berechnung siehe Anhang S. 67 UeZ Überbauungsziffer (gibt an, welcher Teil eines Grundstücks mit oberirdischen Gebäuden belegt werden kann, zur Berechnung siehe Anhang S. 69} Der minimale Bauabstand von Gewässern (siehe Art. 33 GBRJ, von öffentlichen Strassen (siehe Art. 34 GBRJ, und dem Wald (siehe Art.
35GBRJ geht den Grenzabständen vor.
Art. 39BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 101
WBV ist zu berücksichtigen, auch wenn teilweise auf die Ausscheidung von Gewässerräumen verzichtet wird. Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 6, 7 und 15 WBG.
Vgl. Art. 11 BauG Vgl. Art. 41c GSchV und Art. 5b Abs. 2 WBG Vgl. Art. 26 und 27 GBR Vgl. auch Art. 41c Abs. 3 und 4 GSchV
Vgl. Art. 41c Abs. 6 Bst. b GSchV Für Gemeinden, welche im Sinne des Bundesrechts Teile des Gewässerraums in der baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen als «dicht überbaute Gebiete» festlegen (Art. 5b Abs. 3 WBG), entfällt im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens die Beurteilung «dicht überbaut» durch das AGR (Amtsbericht).
3Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die standortgebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen – bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien – Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind unter Vorbehalt des Bundesrechts untersagt. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen für zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligt werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom 13. August bis 24. September 2018 Vorprüfung vom
2. Mai 2019 und 28. August 2020 Publikation im Amtsblatt vom 3. Februar 2021 Publikation im amtlichen Anzeiger 4. Februar 2021
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 101) verbindlich lesbar.
Öffentliche Auflage vom 4. Februar bis 8. März 2021 Einspracheverhandlung am keine Erledigte Einsprachen keine Unerledigte Einsprachen keine Rechtsverwahrungen keine Beschlossen durch den Gemeinderat am 12. April 2021 Beschlossen durch den Gros …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2, S. 14 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14 m | Art. 2, S. 14 | 0.85 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 80 % | Art. 2, S. 14 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Langnau im Emmental (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone A1
Was gilt in der Zone A1 in Langnau im Emmental?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone A1 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone A1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau im Emmental?
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau im Emmental ein?
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