Langnau im Emmental
| Eingabeweg | eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)Beleg ↗ |
| Gilt seit | 01.03.2022 |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- ProfilierungArt. 16 BewD
Zugleich mit der Eingabe des Baugesuchs abstecken: äussere Umrisse, Profile mit Fassadenhöhen und Dachneigung, Querlatte für die Erdgeschosskote. Die Profile bleiben stehen, bis endgültig entschieden ist.
- EinreichungArt. 10 BewD
Das Baugesuch ist im kantonalen System eBau auszufüllen und zu übermitteln (obligatorisch); zusätzlich sind zwei unterzeichnete Papierausfertigungen einzureichen; sie sind rechtlich massgebend.
- Publikation & AuflageArt. 26/28 BewD
Veröffentlichung an zwei aufeinanderfolgenden Herausgabedaten im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde; die Akten liegen bis zum Ablauf der Einsprachefrist auf.
- Einsprache30 TageArt. 31 BewD
30 Tage ab der ersten Veröffentlichung, schriftlich und begründet im Doppel.
- BauentscheidArt. 27 BewD
Keine allgemeine gesetzliche Entscheidfrist; einzig die kleine Baubewilligung mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft ist innert 30 Tagen zu entscheiden.
keine gesetzliche Frist
«Kleine Baubewilligung» ohne Veröffentlichung: Mitteilung an die Nachbarn per eingeschriebenem Brief genügt (Art. 27 BewD).
eBau Bern ↗ · Obligatorisch seit 1.3.2022; zusätzlich zwei unterzeichnete Papierausfertigungen.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Baugesetz (BauG), BSG 721.0 · Baubewilligungsdekret (BewD), BSG 725.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.