Zone ES · Langnau am Albis
Zürich · BFS 136 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone ES in Langnau am Albis (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 9 m, Firsthöhe ≤ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Bereich Hochbau und Planung (Bauamt)
- 044 713 55 67
- bauamt@langnau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Langnau am Albis, in denen «ES» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1.1BZO Langnau am Albis · S. 4
1.1 Zoneneinteilung und Zuordnung der Lärmempfindlichkeit Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und es sich nicht um Wald handelt. Den Zonen werden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet.
Zonenart ES Kernzonen
–Kernzone I KI III
–Kernzone II KII III
Quartiererhaltungszone
–mit Baumasse 3.3 m3/m2 Q/3.3 II/III1 Wohnzonen
–mit Baumasse 1.5 m3/m2 W/1.5 II
–mit Baumasse 1.7 m3/m2 W/1.7 II
–mit Baumasse 2.0 m3/m2 W/2.0 II
–mit Baumasse 2.5 m3/m2 W/2.5 II / III *
–mit Baumasse 3.0 m3/m2 W/3.0 II / III *
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
–mit Baumasse 3.0 m3/m2 WG/3.0 III
–mit Baumasse 4.5 m3/m2 WG/4.5 III
Gewerbezonen2
–mit Baumasse 3.4 m3/m2 GI/3.4 III
–mit Baumasse 3.4 m3/m2 GII/3.4 III
Zone für öffentliche Bauten Oe II / III *
Erholungszonen
–Erholungszone für Sport und Freizeitgestaltung ES III
–Erholungszone für Familiengärten EF II
Freihaltezone F II / III *
Reservezone R Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete besteht Gestaltungsplanpflicht. *) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag Zonenplan
1Fassung gemäss GVB vom 10. Juni 2021
2Fassung gemäss GVB vom 07. Dezember 2023
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Art. 2.1.5BZO Langnau am Albis · S. 6
2.1.5 Fassadengestaltung Beispielgebend für die Gestaltung und Materialgebung der Neu-, Ersatz- und Umbauten sind die im Kernzonenplan schwarz bezeichneten Gebäude der näheren Umgebung.
Materialien, Formen und Farben sind so zu wählen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Die Fenster, Fensterläden und Türen müssen in Anordnung und Ausgestaltung der ortsüblichen Bauweise entsprechen. Es können Fenster mit Sprossenteilung verlangt werden. Schaufenster sind gut proportioniert in Anpassung an die Fensterteilung zu gliedern.
Es sind nur Eigenreklamen von zurückhaltender Gestaltung zulässig. Öffentliche Informationsstellen sind gestattet.
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Art. 5BZO Langnau am Albis · S. 6
5
Es gelten keine Nutzungsziffern und keine Mehrlängenzuschläge.
Art. 7.1BZO Langnau am Albis · S. 14
7.1 Grundmasse für Hauptgebäude Zone ES EF
–Gebäudehöhe max. m
Art. 7.3BZO Langnau am Albis · S. 14
7.3 Erholungszone ES In der Erholungszone ES sind Gebäude und Anlagen, die dem Sport und der Freizeitgestaltung dienen, zulässig. Sie haben sich durch eine gute Gestaltung auszuzeichnen.
Art. 8BZO Langnau am Albis · S. 15
8. Freihaltezone Es gelten die Vorschriften der §§ 61 - 64 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Art. 9BZO Langnau am Albis · S. 15
9. Reservezone Es gelten die Vorschriften von § 65 des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Art. 11.3BZO Langnau am Albis · S. 16
11.3 Abstandsvorschriften 11.3.1 Grosser und kleiner Grundabstand Es wird zwischen grossem und kleinem Grundabstand unterschieden. Der grosse Grundabstand wird in der Regel gegenüber der gegen Süden orientierten grösseren Gebäudeseite, der kleine Grundabstand gegenüber den übrigen Gebäudeseiten gemessen. In Grenzfällen, z.B. bei Nordsüdlage der Gebäudelängsachse oder bei annähernd quadratischen Gebäudegrundrissen, entscheidet die Baubehörde darüber, auf welcher Seite der grössere Grundabstand gemessen wird.
11.3.2 Abstände gegenüber Strassen, Plätzen und Wegen Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen und Plätze sowie öffentliche Wege sind, ausgenommen bei Staatsstrassen, folgende Abstände einzuhalten:
a)gegenüber Strassen und Plätzen 6.0 m für Hauptgebäude 3.5 m für Besondere Gebäude 2.5 m für unterirdische Gebäude
b)gegenüber Wegen 3.5 m für Hauptgebäude 3.5 m für Besondere Gebäude 2.5 m für unterirdische Gebäude Die obigen Abstände erfahren keinen Mehrlängenzuschlag.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 9 m | Art. 7.1, S. 14 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 7 m | Art. 7.1, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Langnau am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ES
Was gilt in der Zone ES in Langnau am Albis?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ES sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Langnau am Albis?
Wo reiche ich das Baugesuch in Langnau am Albis ein?
Wo steht die Zone ES in der BZO Langnau am Albis?
Weitere Zonen in Langnau am Albis
EFGI/3.4GII/3.4KIKIIQ/3.3W/1.5W/1.7W/2.0W/2.5W/3.0WG/3.0WG/4.5