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Art. 7.3 · Erholungszone ES
BZO Langnau am Albis · S. 14 · Original-PDF
7.3 Erholungszone ES In der Erholungszone ES sind Gebäude und Anlagen, die dem Sport und der Freizeitgestaltung dienen, zulässig. Sie haben sich durch eine gute Gestaltung auszuzeichnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.