Zone W/3.0 · Langnau am Albis
Zürich · BFS 136 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone W/3.0 in Langnau am Albis (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Bereich Hochbau und Planung (Bauamt)
- 044 713 55 67
- bauamt@langnau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Langnau am Albis, in denen «W/3.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1.1BZO Langnau am Albis · S. 4
1.1 Zoneneinteilung und Zuordnung der Lärmempfindlichkeit Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist und es sich nicht um Wald handelt. Den Zonen werden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet.
Zonenart ES Kernzonen
–Kernzone I KI III
–Kernzone II KII III
Quartiererhaltungszone
–mit Baumasse 3.3 m3/m2 Q/3.3 II/III1 Wohnzonen
–mit Baumasse 1.5 m3/m2 W/1.5 II
–mit Baumasse 1.7 m3/m2 W/1.7 II
–mit Baumasse 2.0 m3/m2 W/2.0 II
–mit Baumasse 2.5 m3/m2 W/2.5 II / III *
–mit Baumasse 3.0 m3/m2 W/3.0 II / III *
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
–mit Baumasse 3.0 m3/m2 WG/3.0 III
–mit Baumasse 4.5 m3/m2 WG/4.5 III
Gewerbezonen2
–mit Baumasse 3.4 m3/m2 GI/3.4 III
–mit Baumasse 3.4 m3/m2 GII/3.4 III
Zone für öffentliche Bauten Oe II / III *
Erholungszonen
–Erholungszone für Sport und Freizeitgestaltung ES III
–Erholungszone für Familiengärten EF II
Freihaltezone F II / III *
Reservezone R Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete besteht Gestaltungsplanpflicht. *) differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag Zonenplan
1Fassung gemäss GVB vom 10. Juni 2021
2Fassung gemäss GVB vom 07. Dezember 2023
–4 -
Art. 2.3.1BZO Langnau am Albis · S. 8
2.3.1 Dachgestaltung Die Dachform, die Dachneigung und die Dachaufbauten/Dacheinschnitte, die Detailgestaltung von Dachabschlüssen sowie die Materialien und Farben haben dem Gebäudecharakter zu entsprechen und sich gut in die jeweilige bauliche Umgebung einzufügen.
An Stelle von Ziegeln sind auch andere Materialien zulässig, sofern sie sich gut ins Ortsbild einfügen.
Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein.
An Stelle von Dachaufbauten sind auch Dacheinschnitte mit drei innenliegenden Seiten zulässig. Sie sind nur an den jeweiligen Gebäudelängsseiten erlaubt, dürfen eine Länge von maximal 6.0 m nicht überschreiten und haben sich mit geschlossenen Dachflächen von mind. 3.0 m Breite von den Gebäudestirnen abzuheben. Zwischen den einzelnen Dacheinschnitten sind geschlossene Dachflächen auszubilden, deren Breite jeweils mindestens einen Drittel des angrenzenden, längeren Dacheinschnittes zu betragen hat.
Flachdachbereiche mit drei offenen Seiten und als begehbare Terrasse ausgebildet sind zulässig. Deren gesamte Ausdehnung darf zusammen mit den Dacheinschnitten höchstens einen Drittel der Hauptgebäudegrundfläche betragen.
–8 - 2a. QUARTIERERHALTUNGSZONE1
2a.1 Gebietscharakter1 Prägend für die Gartensiedlung Langenberg sind die parkartige Durchgrünung, die drei Scheibenhochhäuser, die variierende Geschosszahl, die orthogonalen Gebäudestellungen sowie die konzentrierte Erschliessung mit mehrheitlich unterirdischer Parkierung.
2a.2 Zonenzweck1 Die Quartiererhaltungszone Langenbe …
Art. 3.1BZO Langnau am Albis · S. 11
3.1 Grundmasse für Hauptgebäude Zone W/1.5 W/1.7 W/2.0 W/2.5 W/3.0
–Baumassenziffer
Art. 10.1BZO Langnau am Albis · S. 15
10.1 Arealüberbauungen Arealüberbauungen sind in allen, nachfolgend aufgeführten Zonen zulässig. Die Arealfläche muss die folgende Bauzonenfläche umfassen:
–W/1.5 min. 3'000 m2
–W/1.7 min. 3'700 m2
–W/2.0 min. 4'200 m2
–W/2.5 min. 4'800 m2
–W/3.0 min. 6'000 m2
–WG/3.0 min. 6'000 m2
Die Baumassenziffer erhöht sich gegenüber den Grundmassen um 1/10.
Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 7 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 3.1, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Langnau am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.