Zone WA2 · Kölliken
Aargau · BFS 4276 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone WA2 in Kölliken (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500/1:1000 (2-fach, Bezug via geoview)
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten min. 1:100, unterzeichnet, 2-fach
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsmappe unterzeichnet, 2-fach
- Digitale Zweiteinreichung: jedes Dokument einzeln als PDF
- Lieferschein mit Auflistung aller Pläne und Beilagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Abteilung Hochbau
- 062 737 09 22
- bauverwaltung@koelliken.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Kölliken, in denen «WA2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 5
Bauzonen
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: ♦ Wohnzone W1 (W1) ♦ Wohnzone W2 (W2) ♦ Wohnzone W3 (W3) ♦ Zentrumszone (Z) ♦ Wohn- und Arbeitszone 2 (WA2) ♦ Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) ♦ Industriezone (I) ♦ Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA) W1 W2 W3 Z WA2 WA3 I ÖBA SP Ausnützungsziffer (AZ) Minimal Maximal Grünflächenziffer Gesamthöhe (m) 6) Ebene Hang 3) Richtwerte Fassadenhöhe (m) 6) Ebene Hang 3) Max. Gebäudelänge m Grenzabstand § BNO Empfindlichkeitsstufe LSV
Zonenvorschriften BNO --- --- --- 0.55/0601) --- --- 0.40 0.45 0.60 1.00/0.751) 0.50/0.451 0.70/0.601 --- --- --- 0.40 0.40 0.40 0.15 2) 0.25/0.40 0.25/0.40 0.10 --- --- 1) 1) 9.50 9.50 13.00 10.00 5) 13.00 5) --- --- --- 10.50 10.50 13.00 11.00 5) 13.00 5) --- --- ---
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
12.00 / 16.00 2) 13.50 2,4)
6.50 6.50 9.50 8.50 / 7.00 9.50 --- --- --- 10.00 2,4) 7.50 7.50 9.50 8.00 9.50 --- --- --- 20.00 20.00 30.00 --- 30.00 40.00 --- --- 40.00 34 34 34 342) 34/10 34/10 11 12 34 II II II III III III IV II/III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
§ 8 § 8 § 8 § 9 § 10 § 10 § 11 § 12 § 13
1Bezüglich der Ausnützungsziffer ist der tiefere Wert für Wohnflächen massgebend, bezüglich der Grünflächenziffern gilt der höhere Wert für reine Wohnbauten.
2Richtwerte gemäss § 9 Abs. 2/3 resp. § 11 Abs. 2 BNO
3Als Hang gilt ein Gelände, bei dem das massgebende Terrain mehr als 10% Gefälle aufweist.
4Der tiefere Wert gilt für die gemäss § 9 Abs. 2 bezeichneten Bereiche, der höhe-re für alle übrigen Teile der Zentrumszone.
5Wenn mehr als 50% des Erdgeschosses für Gewerbe/Dienstleistungen genutzt werden, die eine …
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 7
1Die Wohn- und Arbeitszonen WA 2 und WA 3 sind für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie landwirtschaftliche Bauten bestimmt. Wohn- und Arbeitszonen WA2 und WA3
2Eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Gesamthöhe von 6.00 m können mit einem allseitigen Grenzabstand von 4.00 m errichtet werden.
Art. 36BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 15
Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind zulässig, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Grundstücksfläche mindestens
–Zone W1 : 2000 m2
–Zonen W2 und WA2 : 2000 m2
–Zone W3 und WA3 : 3000 m2 beträgt.
2Arealüberbauungen können von der Regelbauweise wie folgt abweichen: Erhöhung der Ausnützungsziffer um maximal 15 %, Abweichungen bezüglich der internen Gebäudeabstände und der maximalen Gebäudelängen.
3Mit der Baueingabe für eine Arealüberbauung ist ein Modell im Massstab 1:500 oder 1:200 einzureichen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 10, S. 7 | 0.50 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 10, S. 7 | 0.60 |
| Fassadenhöhe | ≤ 9.5 m | Art. 7, S. 5 | 0.80 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 7, S. 5 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 7, S. 5 | 0.80 |
| Grünflächenziffer | ≥ 25 % | Art. 7, S. 5 | 0.80 |
| Gesamthöhe | ≤ 13 m | Art. 7, S. 5 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Kölliken (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.