← BZO Kölliken · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · Arealüberbauungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 15 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind zulässig, wenn die zusammenhängende, anrechenbare Grundstücksfläche mindestens

–Zone W1 : 2000 m2

–Zonen W2 und WA2 : 2000 m2

–Zone W3 und WA3 : 3000 m2 beträgt.

2Arealüberbauungen können von der Regelbauweise wie folgt abweichen: Erhöhung der Ausnützungsziffer um maximal 15 %, Abweichungen bezüglich der internen Gebäudeabstände und der maximalen Gebäudelängen.

3Mit der Baueingabe für eine Arealüberbauung ist ein Modell im Massstab 1:500 oder 1:200 einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.