Kölliken
Kleiner Grenzabstand in Kölliken
Der kleine Grenzabstand ist in Kölliken in 3 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Landwirtschaftszone | ≥ 4 m | Art. 14, S. 8 |
| WA2 | ≥ 4 m | Art. 10, S. 7 |
| WA3 | ≥ 4 m | Art. 10, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Kölliken (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 10 im Wortlaut, Seite 7
§ 10 1 Die Wohn- und Arbeitszonen WA 2 und WA 3 sind für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie landwirt- schaftliche Bauten bestimmt. Wohn- und Arbeits- zonen WA2 und WA3 2 Eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Gesamthöhe von 6.00 m können mit einem allseitigen Grenzabstand von 4.00 m errichtet werden.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Kölliken?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 3 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Kölliken?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Kölliken, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.