Zone Kernzone III · Illnau-Effretikon

Zürich · BFS 296 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen

Die Zone Kernzone III in Illnau-Effretikon (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan vom Geometer
  • Detaillierter Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Vollständig digitales Verfahren
  • Vorgegebenes Dateibenennungsschema
  • Grundbuchauszug im Original

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Illnau-Effretikon, in denen «Kernzone III» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1BZO Illnau-Effretikon · S. 5

1.1 ZONENEINTEILUNG ES* - Kernzone I K I III - Kernzone II K II III - Kernzone III K III III - Zentrumszone Z 4.0 III - Zentrumszone Z 3.3 III - Wohnzone W 1.3 II - Wohnzone W 1.7 II - Wohnzone W 2.2 II - Wohnzone W 2.6 II - Wohnzone W 3.0 II - Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 2.8 III - Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 3.2 III - Industriezone

–Soor (Am Dorfbach), Längg, Geen, Oberkempttal, Mülau

–Neumüli

III IV - Industriezone

–Vogelsang, Langhag, Riet I 5.0 I 8.0

IV - Zone für öffentliche Bauten

–Schulanlagen und Kindergartenanlagen

–Reformierte und katholische Kirchen in Effretikon

–Baumeister-Kurszentrum, Elektro-Bildungs-Zentrum

–Zentrum Effretikon, Werkhof Effretikon, Sportanlagen Eselriet und Mehrzweckanlage, Festwiese Effretikon

–ARA Mannenberg

II II III III

IV - Freihaltezone F III - Erholungszone Sport, Spielen und Freizeit Ea III ** - Erholungszone Familiengärten Eb - - Erholungszone Freizeittierhaltung und Hundeschule Ec III ** - Erholungszone Friedhof Ed - - Erholungszone Moosburg Ee - - Erholungszone Modellflugplatz First Ef III ** - Landwirtschaftszone (kommunal) L III - Reservezone R -

* ES = Empfindlichkeitsstufe ** Gebäudespezifische ES-Zuteilung Ö

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Art. 3.4BZO Illnau-Effretikon · S. 3

3.4 KERNZONE III

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Art. 3.4.1BZO Illnau-Effretikon · S. 10

3.4.1 Zweck Die Kernzone III umfasst den Bereich der Vorburg im Ortsteil Kyburg. Sie bezweckt den Schutz des gesamten Ortsbildes, das gemäss Bundesinventar als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung gilt. Die historische und architektonische Eigenart des Dorfes, seine Bebauungsstruktur und Erscheinung sind im Wesentlichen zu erhalten.

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Art. 3.4.2BZO Illnau-Effretikon · S. 10

3.4.2 Baumöglichkeiten In der Kernzone III sind Um- und Ersatzbauten von bestehenden Gebäuden, die Erstellung neuer Kleinbauten und Anbauten sowie die Erstellung von neuen Hauptgebäuden zulässig. Für alle bestehenden Gebäude ausserhalb der bezeichneten Baubereiche für neue Hauptgebäude ist der Umbau die Regel. Neue Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Dabei gelten folgende Grundmasse:

10 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024 Grenzabstand min. 3.5 m Vollgeschosse max. 2 Dachgeschoss max. 1 Giebelseitige Fassadenhöhe max. 10.5 m Traufseitige Fassadenhöhe max. 6 m Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. 2 % Die maximal zulässige Gebäudelänge und Gebäudebreite für neue Hauptgebäude ist pro Baubereich im Kernzonenplan festgelegt. Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet, wenn dies durch die Lage der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche ermöglicht wird. Kleinbauten und Anbauten dürfen auch ausserhalb der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche erstellt werden.

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Art. 3.4.4BZO Illnau-Effretikon · S. 11

3.4.4 Umgebungsgestaltung In der Kernzone III ist eine Schmälerung der Vorgärten zur Schaffung von Abstellplätzen nicht gestattet. Vorplätze sind in ihren Abmessungen und hinsichtlich der Belagsmaterialien als solche zu erhalten. Die Anordnung einzelner offener Abstellplätze ist zulässig. Die im Kernzonenplan bezeichneten wichtigen Freiräume sind zu erhalten und entsprechend ihrem Charakter zu gestalten. Gestattet sind Gärten und Grünflächen sowie Zufahrten und Erschliessungsflächen. Gärten sind in herkömmlicher Art und Weise zu gestalten, anzulegen sowie zu bepflanzen. Kleinbauten und Anbauten dürfen das Maximalmass gemäss den Bestimmungen von § 18 BBV II nicht überschreiten. Nicht gestattet ist das Anordnen von Fahrzeugabstellplätzen. Veränderungen am Verlauf des massgebenden Terrains sind nicht zulässig.

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Art. 3.4.7BZO Illnau-Effretikon · S. 12

3.4.7 Spezialbestimmung Schulgebäude Die Vorschriften der Kernzone III finden für das Schulhaus und die Turnhalle auf Parzelle Kat.-Nr. KY 72 nur so weit Anwendung, als sich dies mit dem öffentlichen Zweck der Bauten vereinbaren lässt.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 3.4.2, S. 100.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 3.4.2, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Illnau-Effretikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone III

Was gilt in der Zone Kernzone III in Illnau-Effretikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Illnau-Effretikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone III sein?
Laut BZO Illnau-Effretikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone III einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Illnau-Effretikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Illnau-Effretikon?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Illnau-Effretikon ein?
Baugesuche in Illnau-Effretikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon. Ablauf nach der Einreichung →

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