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Art. 3.4.1 · Zweck
BZO Illnau-Effretikon · S. 10 · Original-PDF
3.4.1 Zweck Die Kernzone III umfasst den Bereich der Vorburg im Ortsteil Kyburg. Sie bezweckt den Schutz des gesamten Ortsbildes, das gemäss Bundesinventar als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung gilt. Die historische und architektonische Eigenart des Dorfes, seine Bebauungsstruktur und Erscheinung sind im Wesentlichen zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.