Zone K2/50 · Grüningen

Zürich · BFS 116 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone K2/50 in Grüningen (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Grüningen, in denen «K2/50» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Grüningen · S. 4

Zonen Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern überlagert ist, in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet:

1. Bauzonen

a)Kernzonen

–Kernzone 1 K1 ES III

–Kernzone 2/65 K2/65 ES III

–Kernzone 2/50 K2/50 ES III

–Weilerzone WZ ES III

b)Wohnzonen

–eingeschossige Wohnzone/25 W1/25 ES II

–zweigeschossige Wohnzone/50 W2/50 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W2/50 ES III)

–dreigeschossige Wohnzone/65 W3/65 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W3/65 ES III)

c)Gewerbezone/5 G/5 ES III

d)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA ES II

2. Weitere Zonen

a)Erholungszone E ES III

b)Reservezone R

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 19BZO Grüningen · S. 8

Neubauten Grundmasse

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

K2/65 Stedtli/ Binzikon K2/50 Itzikon/ Büel - Vollgeschosse max. 2 2 - Dachgeschosse max. 2 1 - Gebäudelänge max. 40 m 30 m - Ausnützung max. 65 % 50 % - Grundabstand

min. min.

3.5 m 7.0 m 3.5 m 7.0 m

–kleiner

–grosser

Fassadenhöhe

2Die zulässige Fassadenhöhe beträgt max. 7.5 m. Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 6 m.

Grundabstand

3Der grosse Grundabstand gilt wahlweise für die stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.

Geschlossene Überbauung

4Die geschlossene Überbauung ist in Itzikon/Büel bis zur Gesamtlänge von 30 m, in Binzikon und beim Stedtli bis zur Gesamtlänge von 40 m gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

8 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 19, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 19, S. 80.95
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 19, S. 80.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 19, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 19, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Grüningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K2/50

Was gilt in der Zone K2/50 in Grüningen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Grüningen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K2/50 sein?
Laut BZO Grüningen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K2/50 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Grüningen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Grüningen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Grüningen ein?
Baugesuche in Grüningen laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Bausekretariat, Stedtligass 12, 8627 Grüningen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Grüningen