Art. 19 · Neubauten
BZO Grüningen · S. 8 · Original-PDF
Grundmasse
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
K2/65 Stedtli/ Binzikon K2/50 Itzikon/ Büel - Vollgeschosse max. 2 2 - Dachgeschosse max. 2 1 - Gebäudelänge max. 40 m 30 m - Ausnützung max. 65 % 50 % - Grundabstand
min. min.
3.5 m 7.0 m 3.5 m 7.0 m
–kleiner
–grosser
Fassadenhöhe
2Die zulässige Fassadenhöhe beträgt max. 7.5 m. Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 6 m.
Grundabstand
3Der grosse Grundabstand gilt wahlweise für die stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.
Geschlossene Überbauung
4Die geschlossene Überbauung ist in Itzikon/Büel bis zur Gesamtlänge von 30 m, in Binzikon und beim Stedtli bis zur Gesamtlänge von 40 m gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
8 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.