Zone W2 · Grüningen
Zürich · BFS 116 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W2 in Grüningen (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Grüningen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Grüningen · S. 4
Zonen Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern überlagert ist, in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet:
1. Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone 1 K1 ES III
–Kernzone 2/65 K2/65 ES III
–Kernzone 2/50 K2/50 ES III
–Weilerzone WZ ES III
b)Wohnzonen
–eingeschossige Wohnzone/25 W1/25 ES II
–zweigeschossige Wohnzone/50 W2/50 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W2/50 ES III)
–dreigeschossige Wohnzone/65 W3/65 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W3/65 ES III)
c)Gewerbezone/5 G/5 ES III
d)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA ES II
2. Weitere Zonen
a)Erholungszone E ES III
b)Reservezone R
Art. 33BZO Grüningen · S. 14
Neubauten Grundmasse
1
W1/25 W2/50 W3/65 - Vollgeschosszahl max. 1 2 3 - Dachgeschosse 1) max. 1 2 2 - Anrechenbares Untergeschoss max. 1 - Fassadenhöhe max. 4.80 m 8.10 m 11.40 m - Fassadenhöhe Schrägdach giebelseitig Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 5 m in der Zone W1/25 respektive höchstens um 6 m in den Zonen W2/50 und W3/65. - Gebäudelänge max. 30 m 30 m 40 m - Grundabstand:
–grosser
–kleiner
min. min.
10 m 5 m
10 m 5 m
10 m 5 m - Ausnützung max. 25 % 50 % 65 % - Grünflächenziffer 2) min. 40 % 40 % 40 %
1) Attikageschosse sind nicht zulässig. 2) In den Bereichen gemäss Art. 34 Abs. 2 reduziert sich die Grünflächenziffer um das Mass des Gewerbeanteils des entsprechenden Bauvorhabens. Der Gewerbeanteil berechnet sich anhand der anrechenbaren Geschossflächen in Voll- und Dachgeschossen.
Grundabstand
2Der grosse Grundabstand gilt für die wahlweise stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.
Gebäudelänge
3Für die Berechnung der Gebäudelängen werden Anbauten im Sinne von § 2a ABV nur zur Hälfte ihrer Länge mitgerechnet.
14 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022 Gebäudeabstand
4Wenn der ordentliche Gebäudeabstand durch gegenseitige, nachbarrechtliche Vereinbarungen unterschritten wird, werden die massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet und die betreffenden Grundabstände um ¼ der Mehrlänge …
Art. 34BZO Grüningen · S. 15
Nutzweise Wohnzonen W1, W2 und W3
1In den Zonen W1, W2 und W3 ist nicht störendes Gewerbe im Umfang von § 52 Abs. 1 PBG zulässig, wobei der Anteil der gewerblich genutzten Fläche höchstens 1/3 der Geschossfläche des ganzen Gebäudes betragen darf.
Mässig störendes Gewerbe zulässig
2In den im Zonenplan schraffierten Bereichen in den Zonen W2 und W3 ist höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≥ 25 % | Art. 35, S. 15 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Grüningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.