Zone W1/25 · Grüningen
Zürich · BFS 116 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W1/25 in Grüningen (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Grüningen, in denen «W1/25» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Grüningen · S. 4
Zonen Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern überlagert ist, in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet:
1. Bauzonen
a)Kernzonen
–Kernzone 1 K1 ES III
–Kernzone 2/65 K2/65 ES III
–Kernzone 2/50 K2/50 ES III
–Weilerzone WZ ES III
b)Wohnzonen
–eingeschossige Wohnzone/25 W1/25 ES II
–zweigeschossige Wohnzone/50 W2/50 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W2/50 ES III)
–dreigeschossige Wohnzone/65 W3/65 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W3/65 ES III)
c)Gewerbezone/5 G/5 ES III
d)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA ES II
2. Weitere Zonen
a)Erholungszone E ES III
b)Reservezone R
Art. 33BZO Grüningen · S. 14
Neubauten Grundmasse
1
W1/25 W2/50 W3/65 - Vollgeschosszahl max. 1 2 3 - Dachgeschosse 1) max. 1 2 2 - Anrechenbares Untergeschoss max. 1 - Fassadenhöhe max. 4.80 m 8.10 m 11.40 m - Fassadenhöhe Schrägdach giebelseitig Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 5 m in der Zone W1/25 respektive höchstens um 6 m in den Zonen W2/50 und W3/65. - Gebäudelänge max. 30 m 30 m 40 m - Grundabstand:
–grosser
–kleiner
min. min.
10 m 5 m
10 m 5 m
10 m 5 m - Ausnützung max. 25 % 50 % 65 % - Grünflächenziffer 2) min. 40 % 40 % 40 %
1) Attikageschosse sind nicht zulässig. 2) In den Bereichen gemäss Art. 34 Abs. 2 reduziert sich die Grünflächenziffer um das Mass des Gewerbeanteils des entsprechenden Bauvorhabens. Der Gewerbeanteil berechnet sich anhand der anrechenbaren Geschossflächen in Voll- und Dachgeschossen.
Grundabstand
2Der grosse Grundabstand gilt für die wahlweise stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.
Gebäudelänge
3Für die Berechnung der Gebäudelängen werden Anbauten im Sinne von § 2a ABV nur zur Hälfte ihrer Länge mitgerechnet.
14 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022 Gebäudeabstand
4Wenn der ordentliche Gebäudeabstand durch gegenseitige, nachbarrechtliche Vereinbarungen unterschritten wird, werden die massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet und die betreffenden Grundabstände um ¼ der Mehrlänge …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 33, S. 14 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 33, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 33, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 33, S. 14 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.25 | Art. 33, S. 14 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 33, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Grüningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.