Zone W1/25 · Grüningen

Zürich · BFS 116 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone W1/25 in Grüningen (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Grüningen, in denen «W1/25» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Grüningen · S. 4

Zonen Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern überlagert ist, in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen zugeordnet:

1. Bauzonen

a)Kernzonen

–Kernzone 1 K1 ES III

–Kernzone 2/65 K2/65 ES III

–Kernzone 2/50 K2/50 ES III

–Weilerzone WZ ES III

b)Wohnzonen

–eingeschossige Wohnzone/25 W1/25 ES II

–zweigeschossige Wohnzone/50 W2/50 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W2/50 ES III)

–dreigeschossige Wohnzone/65 W3/65 ES II (mässig störendes Gewerbe zulässig W3/65 ES III)

c)Gewerbezone/5 G/5 ES III

d)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA ES II

2. Weitere Zonen

a)Erholungszone E ES III

b)Reservezone R

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Grüningen · S. 14

Neubauten Grundmasse

1

W1/25 W2/50 W3/65 - Vollgeschosszahl max. 1 2 3 - Dachgeschosse 1) max. 1 2 2 - Anrechenbares Untergeschoss max. 1 - Fassadenhöhe max. 4.80 m 8.10 m 11.40 m - Fassadenhöhe Schrägdach giebelseitig Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 5 m in der Zone W1/25 respektive höchstens um 6 m in den Zonen W2/50 und W3/65. - Gebäudelänge max. 30 m 30 m 40 m - Grundabstand:

–grosser

–kleiner

min. min.

10 m 5 m

10 m 5 m

10 m 5 m - Ausnützung max. 25 % 50 % 65 % - Grünflächenziffer 2) min. 40 % 40 % 40 %

1) Attikageschosse sind nicht zulässig. 2) In den Bereichen gemäss Art. 34 Abs. 2 reduziert sich die Grünflächenziffer um das Mass des Gewerbeanteils des entsprechenden Bauvorhabens. Der Gewerbeanteil berechnet sich anhand der anrechenbaren Geschossflächen in Voll- und Dachgeschossen.

Grundabstand

2Der grosse Grundabstand gilt für die wahlweise stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.

Gebäudelänge

3Für die Berechnung der Gebäudelängen werden Anbauten im Sinne von § 2a ABV nur zur Hälfte ihrer Länge mitgerechnet.

14 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022 Gebäudeabstand

4Wenn der ordentliche Gebäudeabstand durch gegenseitige, nachbarrechtliche Vereinbarungen unterschritten wird, werden die massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet und die betreffenden Grundabstände um ¼ der Mehrlänge …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 33, S. 140.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 33, S. 140.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 33, S. 140.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 33, S. 140.95
Ausnützungsziffer≤ 0.25Art. 33, S. 140.90
Grünflächenziffer≥ 40 %Art. 33, S. 140.90

Extrahiert aus der BZO Grüningen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1/25

Was gilt in der Zone W1/25 in Grüningen?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Grüningen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1/25 sein?
Laut BZO Grüningen: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1/25 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Grüningen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Grüningen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Grüningen ein?
Baugesuche in Grüningen laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Bausekretariat, Stedtligass 12, 8627 Grüningen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Grüningen