Zone G/B · Glattfelden

Zürich · BFS 58 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone G/B in Glattfelden (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan vom Geometer (ch Calörtscher Hirner, Eglisau)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuch in 4-facher Ausführung
  • Aktueller Grundbuchauszug mit Dienstbarkeiten
  • Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle
  • Unterschriften aller Berechtigten auf Formular und Plänen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Glattfelden, in denen «G/B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Glattfelden · S. 6

Zonenordnung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, und es gelten gestützt auf die Art. 43/1 und 44 Lärmschutzverordnung (LSV) folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):

a.Bauzonen ES1 Kernzone K Quartiererhaltungszone Q Wohnzone A W/A Wohnzone B W/B Wohnzone C W/C Wohn- und Gewerbezone WG Gewerbezone A G/A Gewerbezone B G/B Zone für öffentliche Bauten öB III II/III II/III II/III II III III III 2

1ES: Empfindlichkeitsstufe nach Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) vom 15. Dezember 1986.

2ES-Zuteilung gemäss Zonenplan 1 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung

b.Weitere Zonen ES1

Erholungszone A EA
Erholungszone B EB
Erholungszone C EC

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

Freihaltezone F Kommunale Landwirtschaftszone kLW III II II - III A. Bauzonen Kernzone K

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Art. 28BZO Glattfelden · S. 12

Grundmasse Zone G/A G/B Baumassenziffer max. m3/m2 Gebäudehöhe max. m Gebäudelänge max. m Grundabstand min. m Gegenüber den angrenzenden Bauzonen gilt für min. m gewerbliche Bauten ein Grundabstand von 6.00 15.00 - 5.00 12.00 4.50 10.00 50.00 5.00 10.00

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Art. 54BZO Glattfelden · S. 20

Sonderbauvorschriften für die Gewerbezonen

1Die Grundstücke in den Gewerbezonen G/A und G/B können alternativ zu den Bestimmungen gemäss Art. 28 und Art. 29 nach folgenden Sonderbauvorschriften im Sinne von §§ 79 ff PBG überbaut werden.

2Zulässig sind höchstens mässig störende Betriebe. Darin eingeschlossen sind insbesondere Hotellerie- und Gastronomiebetriebe sowie gewerbliche Sport- und Freizeitanlagen.

3Es gelten die zonengemässen Grundmasse.

4Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:  Es werden Neubauten oder grössere Umbauten realisiert.  es werden die qualitativen Anforderungen an eine Arealüberbauung gemäss § 71 PBG erfüllt. 15 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Es sind nur mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.» · Art. Art. 29

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4.5 m3/m2Art. 28, S. 120.85
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 28, S. 120.85
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 28, S. 120.85
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 28, S. 120.85

Extrahiert aus der BZO Glattfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G/B

Was gilt in der Zone G/B in Glattfelden?
Gebäudehöhe ≤ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4.5 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Glattfelden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G/B sein?
Laut BZO Glattfelden: Gebäudehöhe ≤ 10 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G/B einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Glattfelden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Glattfelden?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Glattfelden ein?
Baugesuche in Glattfelden laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Liegenschaften, Dorfstrasse 74, 8192 Glattfelden. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Glattfelden