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Glattfelden
Gebäudelänge in Glattfelden
Die Gebäudelänge ist in Glattfelden in 7 von 11 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 30 m bis 50 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| G/A | ≤ 50 m | Art. 28, S. 12 |
| G/B | ≤ 50 m | Art. 28, S. 12 |
| K | ≤ 30 m | Art. 7, S. 8 |
| W/A | ≤ 30 m | Art. 23, S. 11 |
| W/B | ≤ 30 m | Art. 23, S. 11 |
| W/C | ≤ 40 m | Art. 23, S. 11 |
| WG | ≤ 30 m | Art. 25, S. 12 |
Extrahiert aus der BZO Glattfelden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Glattfelden?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 30 m bis 50 m, festgelegt in 7 von 11 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Glattfelden?
Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Glattfelden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.