Zone Erholungszone B · Glattfelden
Zürich · BFS 58 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Erholungszone B in Glattfelden (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Aktueller Katasterplan vom Geometer (ch Calörtscher Hirner, Eglisau)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch in 4-facher Ausführung
- Aktueller Grundbuchauszug mit Dienstbarkeiten
- Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle
- Unterschriften aller Berechtigten auf Formular und Plänen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 868 32 10
- bauamt@glattfelden.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Glattfelden, in denen «Erholungszone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Glattfelden · S. 6
Zonenordnung Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, und es gelten gestützt auf die Art. 43/1 und 44 Lärmschutzverordnung (LSV) folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):
a.Bauzonen ES1 Kernzone K Quartiererhaltungszone Q Wohnzone A W/A Wohnzone B W/B Wohnzone C W/C Wohn- und Gewerbezone WG Gewerbezone A G/A Gewerbezone B G/B Zone für öffentliche Bauten öB III II/III II/III II/III II III III III 2
1ES: Empfindlichkeitsstufe nach Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) vom 15. Dezember 1986.
2ES-Zuteilung gemäss Zonenplan 1 Gemeinde Glattfelden
Bau- und Zonenordnung
b.Weitere Zonen ES1
Erholungszone A EA Erholungszone B EB Erholungszone C EC
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Freihaltezone F Kommunale Landwirtschaftszone kLW III II II - III A. Bauzonen Kernzone K
Art. 32BZO Glattfelden · S. 13
Erholungszone B
1In der Erholungszone B sind Gartenhäuser und Familiengärten sowie die für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Anlagen und Einrichtungen zulässig.
2Auf Grundstücken bis zu 150 m2 Fläche sind nur Gerätekisten mit einer Grundfläche von maximal 2.00 m2 und einer Höhe von maximal 1.50 m sowie Pergolen ohne feste Überdachung zulässig. Auf grösseren Grundstücken ist zusätzlich ein Gartenhaus mit WC-Anbau gestattet. Die Gebäudegrundfläche darf höchstens 8 % der Grundstücksfläche betragen, maximal aber 12.00 m2 plus 1.00 m2 für den WC-Anbau, die Gesamthöhe bis zum First maximal 3.00 m. Vordächer und Dachvorsprünge dürfen höchstens 50 cm über den maximal zulässigen Grundriss auskragen.
3Zusätzlich sind an die Gartenhäuser angebaute zweiseitig offene, gedeckte Sitzplätze bis maximal 6.00 m2 Grundfläche zulässig.
4Die Umfassungswände von Gartenhäusern sind in Holz zu fertigen; die Dacheindeckung hat aus Ziegeln, Holz, Metall oder Faserzement zu bestehen.
5Gebäude und Gerätekisten dürfen keine grellen Farben aufweisen.
6Treibhäuser sind nicht gestattet.
7Unterirdische Bauten sind nicht gestattet, ausgenommen eine Lagergrube unter dem Gartenhaus bis zu einer Tiefe von maximal 0.75 m.
8Heizungsanlagen sind nicht gestattet. 8 Gemeinde Glattfelden
Bau- und Zonenordnung
9Die Bauten dürfen weder zum Wohnen und Schlafen noch zu Gewerbezwecken benützt werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Erholungszone B sind Gartenhäuser und Familiengärten sowie die für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Anlagen und Einrichtungen zulässig.» · Art. Art. 32
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Firsthöhe | ≤ 3 m | Art. 32, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Glattfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.