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Glattfelden

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Masse in Glattfelden

Gebäudehöhe in Glattfelden

Die Gebäudehöhe ist in Glattfelden in 9 von 11 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m bis 13.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 23 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
Erholungszone A≤ 7 mArt. 31, S. 13
G/A≤ 12 mArt. 28, S. 12
G/B≤ 10 mArt. 28, S. 12
K≤ 7.5 mArt. 7, S. 8
W/A≤ 7.5 mArt. 23, S. 11
W/B≤ 7.5 mArt. 23, S. 11
W/C≤ 10.5 mArt. 23, S. 11
WG≤ 8.1 mArt. 25, S. 12
öB≤ 13.5 mArt. 30, S. 13

Extrahiert aus der BZO Glattfelden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Glattfelden?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m bis 13.5 m, festgelegt in 9 von 11 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Glattfelden?

Meist in Art. 23 der Bau- und Zonenordnung Glattfelden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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