Zone W3D · Fällanden

Zürich · BFS 193 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone W3D in Fällanden (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Vom Nachführungsgeometer verifizierter Katasterplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Mind. 3-fach in Papierform oder via eBaugesucheZH
  • Datierung und Unterschriften aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: Papier oder elektronisch
  • Gebühren: Gebührenreglement Gemeinde Fällanden (Totalrevision, vom 5. Dezember 2023)
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Fällanden, in denen «W3D» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Fällanden · S. 2

Zoneneinteilung

1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

a)Bauzonen Zone ES-Zuteilung

–Kernzonen . Kernzone KA KA III . Kernzone KB KB III . Kernzone KC KC III/*

–Wohnzonen . Wohnzone eingeschossig W1 II . Wohnzone zweigeschossig W2L II

W2D II . Wohnzonen dreigeschossig W3L II

W3D II . Wohnzonen mit Gewerbeanteil WG3L III/*

WG3D III

–Gewerbezonen . Gewerbezone 1 G1 III . Gewerbezone 2 G2 III

–Zone für öffentliche Bauten OeB **

b)Weitere Zonen

–Freihaltezone F II/III

–Erholungszone E II

–Reservezone R -

2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen und gebäudeweise Zuordnung in den Freihaltezonen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.

* Abweichungen von der Zuordnung einer ES sind im Zonenplan ersichtlich ** Differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 2 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

Art. 2 1) 6) Massgebende Grundlagen

1Für die Abgrenzungen der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen sind der Zonenplan im Massstab 1 : 5000 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Grenzen und Anordnungen massgebend.

2Als Ergänzungspläne werden festgesetzt: - Kernzonenpläne Fällanden und Pfaffhausen im Massstab 1 : 1000 - Waldabstandslinienpläne im M …

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Art. 12BZO Fällanden · S. 7

Umgebung

1Die im Kernzonenplan bezeichneten Gartenbereiche sind als Gartenanlage zu erhalten oder als solche neu anzulegen.

2Im Kernzonenplan bezeichnete wichtige Einzelbäume sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen, sofern damit die zulässige Nutzung nicht übermässig erschwert wird. Art. 13 1) Nutzweise

1In den Kernzonen sind Wohnnutzungen und mässig störende Betriebe zulässig.

2In der Kernzone KC in Benglen sind nebst Wohnnutzungen nur nicht störende Betriebe zulässig.

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 7 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

II. Wohnzonen Art. 14 1) 6) Grundmasse

W1 W2L* W2D** W3L* W3D** Baumassenziffer max. (m3/m2) 1.2 1.5 1.8 2.1 2.5 Vollgeschosszahl max. 1 2 2 3 3 Anrechenbare Dach- oder Attikageschosse max.

1 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse *** *** *** - - Gesamtgebäudelänge max. 30 m 30 m 30 m 40 m 40 m Fassadenhöhe max. **** 4.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 10.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max.

9.5 m 12.5 m 12.5 m 17.5 m 17.5 m Grosser Grundabstand min. 9 m 9 m 9 m 10 m 10 m Kleiner Grundabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m * L = locker ** D = dicht *** Ein anrechenbares Untergeschoss ist gemäss Art. 30 zulässig **** Bei transparenten oder offene Absturzsicherungen sind die Fassaden-

höhen gemäss Art. 28a zulässig.

Art. 14a 1) 6) Nutzweise

1In den Wohnz …

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Art. 23BZO Fällanden · S. 13

Arealfläche Die Mindestarealfläche beträgt: W1 3'000 m2 W2L 3'000 m2 W2D 3'000 m2 W3L 4'000 m2 W3D 4'000 m2 W3GL 4'000 m2 W3GD 4'000 m2 Art. 24 1) 6) Abweichungen von den Zonenvorschriften

1Die zonengemässe Nutzungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werden.

2Die zulässigen Fassadenhöhen können bei einer Mindestfläche einer Arealüberbauung von 6'000 m2 um 3 m erhöht werden. Bei kleineren Flächen gelten die Fassadenhöhen gemäss Regelbauweise.

3Sofern ein anrechenbares Untergeschoss gemäss Art. 30 dieser Bau- und Zonenordnung erstellt wird, gelten die Fassadenhöhen gemäss Regelbauweise.

4Im Ortsteil Fällanden darf innerhalb der zulässigen Fassadenhöhen ein Vollgeschoss mehr als gemäss Regelbauweise erstellt werden. Es sind 2 anrechenbare Dachgeschosse oder 1 anrechenbares Attikageschoss zulässig.

5In den Ortsteilen Pfaffhausen und Benglen darf innerhalb der zulässigen Fassadenhöhen ebenfalls ein Vollgeschoss mehr als gemäss Regelbauweise erstellt werden, es sind aber maximal 3 Vollgeschosse und 2 anrechenbare Dachgeschosse oder 1 anrechenbares Attikageschoss zulässig.

6Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.

7Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf die Nutzungsverschiebung die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Nutzung bei Regelbauweise übersteigen.

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 13 Teilrev …

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Art. 28BZO Fällanden · S. 14

Abweichungen von den Grundabständen Die Vorschrift über die Abstandserhöhung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden (§ 14 BBV II) ist in den Kernzonen nicht anwendbar. 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 14 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

Art. 28a 6) Für Gebäude mit Flachdach gelten im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG, soweit die transparenten oder offenen Absturzsicherungen um weniger als 1.0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, folgende maximalen Fassadenhöhen: Fassadenhöhen bei transparenten oder offenen Absturzsicherungen (§ 278 Abs. 2 PBG) - Wohnzone eingeschossig, W1 5.5 m - Wohnzone zweigeschossige, W2L 8.5 m - Wohnzone zweigeschossige, W2D 8.5 m - Wohnzone dreigeschossige, W3L 11.5 m - Wohnzone dreigeschossige, W3D 11.5 m - Wohnzone mit Gewerbeanteil, WG3L 11.5 m - Wohnzone mit Gewerbeanteil, WG3D 11.5 m - Gewerbezone 1, G1 13.0 m - Gewerbezone 2, G2 17.0 m Art. 29 6)

1Die geschlossene Überbauung ist in allen Bauzonen innerhalb der zonengemässen Gebäudelänge erlaubt. Geschlossene Überbauung

2Klein- und Anbauten im Sinne von Art. 26 werden nicht mitgerechnet. Art. 30 1) 6) Untergeschosse

1In den Kernzonen sowie wo die Bauordnung 1 oder höchstens 2 Vollgeschosse zulässt, ist in Hanglagen ein natürlich anfallendes anrechenbares Untergeschoss gestattet. In solchen Fällen reduziert sich die giebelseitige Fassadenhöhe um 1 …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 14, S. 80.85
Baumassenziffer≤ 2.5 m3/m2Art. 14, S. 70.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 14, S. 70.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 14, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 14, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 14, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Fällanden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3D

Was gilt in der Zone W3D in Fällanden?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 2.5 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Fällanden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3D sein?
Laut BZO Fällanden: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3D einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Fällanden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Fällanden?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Fällanden ein?
Baugesuche in Fällanden laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden. Ablauf nach der Einreichung →

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