Zone KC · Fällanden

Zürich · BFS 193 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone KC in Fällanden (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Vom Nachführungsgeometer verifizierter Katasterplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Mind. 3-fach in Papierform oder via eBaugesucheZH
  • Datierung und Unterschriften aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: Papier oder elektronisch
  • Gebühren: Gebührenreglement Gemeinde Fällanden (Totalrevision, vom 5. Dezember 2023)
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Fällanden, in denen «KC» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Fällanden · S. 2

Zoneneinteilung

1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

a)Bauzonen Zone ES-Zuteilung

–Kernzonen . Kernzone KA KA III . Kernzone KB KB III . Kernzone KC KC III/*

–Wohnzonen . Wohnzone eingeschossig W1 II . Wohnzone zweigeschossig W2L II

W2D II . Wohnzonen dreigeschossig W3L II

W3D II . Wohnzonen mit Gewerbeanteil WG3L III/*

WG3D III

–Gewerbezonen . Gewerbezone 1 G1 III . Gewerbezone 2 G2 III

–Zone für öffentliche Bauten OeB **

b)Weitere Zonen

–Freihaltezone F II/III

–Erholungszone E II

–Reservezone R -

2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen und gebäudeweise Zuordnung in den Freihaltezonen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.

* Abweichungen von der Zuordnung einer ES sind im Zonenplan ersichtlich ** Differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 2 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

Art. 2 1) 6) Massgebende Grundlagen

1Für die Abgrenzungen der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen sind der Zonenplan im Massstab 1 : 5000 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Grenzen und Anordnungen massgebend.

2Als Ergänzungspläne werden festgesetzt: - Kernzonenpläne Fällanden und Pfaffhausen im Massstab 1 : 1000 - Waldabstandslinienpläne im M …

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Art. 3BZO Fällanden · S. 3

rot bezeichnete Gebäude

1Wo der Kernzonenplan Gebäude rot bezeichnet, sind für Umund Ersatzbauten Stellung, Aussenmasse und Erscheinungsbild des angegebenen Baubestandes zu übernehmen. Abweichungen

2Geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Stellung sowie kubischen Gestaltung sind zulässig, wenn dadurch verbesserte ortsbauliche, hygienische oder der Verkehrssicherheit dienende Verhältnisse geschaffen werden.

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 3 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

3Nicht rot bezeichnete Gebäude können nach Abs. 1 umgebaut oder ersetzt oder nach den Vorschriften gemäss Art. 8 neu gebaut werden. nicht rot bezeichnete Gebäude Ergänzungsbauten

4Bei nicht rot bezeichneten Gebäuden sind zusätzliche Ergänzungsbauten im Rahmen der Bestimmungen von Art. 9 bis Art. 12 zulässig, wenn dadurch keine wesentliche Verschlechterung des Ortsbildes eintritt. Art. 4 6) Baubereiche in der Kernzone KA

1Neubauten, ausgenommen unterirdische Bauten, Unterniveaubauten und Ergänzungsbauten gemäss Art. 3 Abs. 4, sind nur gestattet, wo der Kernzonenplan Baubereiche ausscheidet.

2Es darf auf die Baubereichsgrenzen gebaut werden.

3Im Baubereich I kann gemäss Art. 8 gebaut werden.

4Im Baubereich II sind nur Ergänzungsbauten zulässig, die:

–unter der erweiterten Dachfläche des Hauptgebäudes liegen

–…

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Art. 7BZO Fällanden · S. 5

In den Kernzonen KB und KC sind Neubauten im Rahmen von Art. 8 zulässig. Bestehende Bauten können gemäss Art. 3 Abs. 2 und 3, umgebaut oder ersetzt werden. Neubau, Umbau und Ersatzbau

3. Grundmasse für Neubauten Art. 8 1) 6) Grundmasse

KA KB KC Baumassenziffer (m3/m2) max. keine 2.5 1.6 Vollgeschosse max. * 3* 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max.** 1 1 1 Gebäudelänge max. 30 m 40 m 40 m Gebäudebreite max.*** 14 m 14 m 14 m Fassadenhöhe max. 10.5 m 7.5 m 7.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max.** 17.5 m 14.5 m 14.5 m Grundabstand gross min. 6 m**** 7 m 7 m Grundabstand klein min. 4 m**** 5 m 5 m * Soweit der Kernzonenplan keine Abweichungen vorschreibt und die

zulässige Fassadenhöhe nicht überschritten wird. ** im Rahmen von Art. 30 (Hanglagen) *** diese Beschränkung findet keine Anwendung bei öffentlichen Bauten

sowie bei Bauten, die zu einem Landwirtschaftsbetrieb gehören. **** zu Grundstücksgrenzen innerhalb der Baubereiche

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 5 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

4. Weitere gemeinsame Bestimmungen

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Art. 9BZO Fällanden · S. 6

Erscheinung der Bauten

1Neu- und Umbauten, Aussenrenovationen sowie ihre Umgebungsgestaltung haben sich in Grösse, kubischer Gestaltung, Fassade, Material, Farbe sowie Firstrichtung, Dachform und -neigung dem herkömmlichen Dorfbild anzupassen.

2Riegelfassaden sind zu erhalten. Art. 10 1) 6) Dachgestaltung

1Hauptgebäude haben, soweit nicht andere bestehende Dachformen übernommen werden, Schrägdächer mit ortsüblicher Neigung aufzuweisen. Die Dächer sind in herkömmlicher Weise mit allseitigen Vordächern auszubilden. In der Kernzone KA sind Tonziegel zu verwenden.

2In der Kernzone KA soll die Hauptfirstrichtung parallel zur längeren Fassade verlaufen.

3In der Kernzone KA sind in der Dachfläche liegende Fenster nur vereinzelt und je in der Grösse von max. 0.3 m2 Glasfläche zulässig. Im zweiten anrechenbaren Dachgeschoss dürfen sie lediglich der Belichtung von Nebenräumen dienen.

4Dachaufbauten (Giebellukarnen, Ochsenaugen und Schleppgauben) sind nur zulässig, wenn sie im ersten anrechenbaren Dachgeschoss angeordnet sind und wenn die Belichtung nicht von den Giebelfassaden her möglich ist.

5Dachaufbauten und liegende Dachfenster müssen zweckmässig angeordnet und auf ein für die Nutzung und Belichtung der Räume notwendiges Mass beschränkt werden; sie dürfen zudem insgesamt in der Kernzone KA nicht grösser als 10% und in den Kernzonen KB und KC 15% je Dachflächenansicht sein.

6Dachaufbauten gemäss § 292 PBG dürfen nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. 1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. …

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Art. 12BZO Fällanden · S. 7

Umgebung

1Die im Kernzonenplan bezeichneten Gartenbereiche sind als Gartenanlage zu erhalten oder als solche neu anzulegen.

2Im Kernzonenplan bezeichnete wichtige Einzelbäume sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen, sofern damit die zulässige Nutzung nicht übermässig erschwert wird. Art. 13 1) Nutzweise

1In den Kernzonen sind Wohnnutzungen und mässig störende Betriebe zulässig.

2In der Kernzone KC in Benglen sind nebst Wohnnutzungen nur nicht störende Betriebe zulässig.

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 7 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

II. Wohnzonen Art. 14 1) 6) Grundmasse

W1 W2L* W2D** W3L* W3D** Baumassenziffer max. (m3/m2) 1.2 1.5 1.8 2.1 2.5 Vollgeschosszahl max. 1 2 2 3 3 Anrechenbare Dach- oder Attikageschosse max.

1 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse *** *** *** - - Gesamtgebäudelänge max. 30 m 30 m 30 m 40 m 40 m Fassadenhöhe max. **** 4.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 10.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max.

9.5 m 12.5 m 12.5 m 17.5 m 17.5 m Grosser Grundabstand min. 9 m 9 m 9 m 10 m 10 m Kleiner Grundabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m 5 m * L = locker ** D = dicht *** Ein anrechenbares Untergeschoss ist gemäss Art. 30 zulässig **** Bei transparenten oder offene Absturzsicherungen sind die Fassaden-

höhen gemäss Art. 28a zulässig.

Art. 14a 1) 6) Nutzweise

1In den Wohnz …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Kernzone KC in Benglen sind nebst Wohnnutzungen nur nicht störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 13

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 8, S. 50.90
Baumassenziffer≤ 1.6 m3/m2Art. 8, S. 50.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 8, S. 50.95
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 8, S. 50.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 50.95

Extrahiert aus der BZO Fällanden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KC

Was gilt in der Zone KC in Fällanden?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 1.6 m3/m2. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Fällanden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KC sein?
Laut BZO Fällanden: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KC einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Fällanden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Fällanden?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Fällanden ein?
Baugesuche in Fällanden laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden. Ablauf nach der Einreichung →

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