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Art. 1 · Zoneneinteilung

BZO Fällanden · S. 2 · Original-PDF

1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

a)Bauzonen Zone ES-Zuteilung

–Kernzonen . Kernzone KA KA III . Kernzone KB KB III . Kernzone KC KC III/*

–Wohnzonen . Wohnzone eingeschossig W1 II . Wohnzone zweigeschossig W2L II

W2D II . Wohnzonen dreigeschossig W3L II

W3D II . Wohnzonen mit Gewerbeanteil WG3L III/*

WG3D III

–Gewerbezonen . Gewerbezone 1 G1 III . Gewerbezone 2 G2 III

–Zone für öffentliche Bauten OeB **

b)Weitere Zonen

–Freihaltezone F II/III

–Erholungszone E II

–Reservezone R -

2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen und gebäudeweise Zuordnung in den Freihaltezonen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.

* Abweichungen von der Zuordnung einer ES sind im Zonenplan ersichtlich ** Differenzierte ES-Zuordnung gemäss Eintrag im Zonenplan 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 2 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

Art. 2 1) 6) Massgebende Grundlagen

1Für die Abgrenzungen der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen sind der Zonenplan im Massstab 1 : 5000 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Grenzen und Anordnungen massgebend.

2Als Ergänzungspläne werden festgesetzt: - Kernzonenpläne Fällanden und Pfaffhausen im Massstab 1 : 1000 - Waldabstandslinienpläne im Massstab 1 : 500 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Anordnungen für die Waldabstandslinien - Gewässerabstandslinienpläne im Massstab 1 : 500 sowie die im Datensatz der Amtlichen Vermessung erfassten Anordnungen für die Gewässerabstandslinien

3Die Ergänzungspläne gehen, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen betreffen, dem allgemeinen Zonenplan vor. B. Bauzonen I. Kernzonen 1. Kernzone KA

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.