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Art. 23 · Arealfläche

BZO Fällanden · S. 13 · Original-PDF

Die Mindestarealfläche beträgt: W1 3'000 m2 W2L 3'000 m2 W2D 3'000 m2 W3L 4'000 m2 W3D 4'000 m2 W3GL 4'000 m2 W3GD 4'000 m2 Art. 24 1) 6) Abweichungen von den Zonenvorschriften

1Die zonengemässe Nutzungsziffer kann um höchstens einen Zehntel erhöht werden.

2Die zulässigen Fassadenhöhen können bei einer Mindestfläche einer Arealüberbauung von 6'000 m2 um 3 m erhöht werden. Bei kleineren Flächen gelten die Fassadenhöhen gemäss Regelbauweise.

3Sofern ein anrechenbares Untergeschoss gemäss Art. 30 dieser Bau- und Zonenordnung erstellt wird, gelten die Fassadenhöhen gemäss Regelbauweise.

4Im Ortsteil Fällanden darf innerhalb der zulässigen Fassadenhöhen ein Vollgeschoss mehr als gemäss Regelbauweise erstellt werden. Es sind 2 anrechenbare Dachgeschosse oder 1 anrechenbares Attikageschoss zulässig.

5In den Ortsteilen Pfaffhausen und Benglen darf innerhalb der zulässigen Fassadenhöhen ebenfalls ein Vollgeschoss mehr als gemäss Regelbauweise erstellt werden, es sind aber maximal 3 Vollgeschosse und 2 anrechenbare Dachgeschosse oder 1 anrechenbares Attikageschoss zulässig.

6Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt.

7Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf die Nutzungsverschiebung die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Nutzung bei Regelbauweise übersteigen.

1) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 6) Fassung gemäss Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 14044_05A_20231129_BZO.docx Planpartner AG, Zürich Bau- und Zonenordnung vom 5. Oktober 1994 13 Teilrevision vom 28. November 2007, 25. November 2015, 30. November 2022, 29. November 2023

D. Ergänzende Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.