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Art. 33 · Sonderbauvorschriften

BZO Dietlikon · S. 16 · Original-PDF

"Umstrukturierung" 1 Mit diesen Sonderbauvorschriften werden die Voraussetzungen zur Umstrukturierung und baulichen Verdichtung mit hoher Siedlungsqualität geschaffen. Geltungsbereich 2 Die im Zonenplan entsprechend bezeichneten Gebiete können alternativ zur Grundordnung nach folgenden Sonderbauvorschriften im Sinne von § 79 ff. PBG überbaut werden. Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Besonderes regeln, gilt die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung. 16 Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon

Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon Gestaltungsplanpflicht 3 Wird von den Sonderbauvorschriften Gebrauch gemacht, sind Gestaltungspläne aufzustellen, die jeweils eine planerisch und städtebaulich zweckmässige Bauzonenfläche von wenigstens 1'500 m2 zu umfassen haben. Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bau- und Zonenordnung und dieser Sonderbauvorschriften nicht überschreiten, bedürfen lediglich der Zustimmung durch den Gemeinderat. Diese Sonderbauvorschriften sind nicht kombinierbar mit den Erleichterungen der Arealüberbauung gemäss Art. 28 ff. BZO. Mass der Bauten 4 Es gelten die zonengemässen Bestimmungen der Wohnzone W4 gemäss Art. 18 BZO. Abstände 5 Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften, soweit diese aus wohnhygienischer Sicht statthaft sind. Gegenüber angrenzenden Grundstücken kommen in der Regel die zonengemässen Abstände zur Anwendung. Nutzweise 6 Die zulässige Nutzweise ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 BZO. Gestaltung 7 Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung haben eine erhöhte Qualität aufzuweisen. Es sind die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG zu erfüllen. Zur Beurteilung der Bauvorhaben kann die Baubehörde ein Fachgutachten, eine Schattenstudie und ein Modell in Auftrag geben. Energie 8 Es ist ein Energiekonzept beizubringen, welches den Vorgaben des kommunalen Energieplans entspricht und eine rationelle Energienutzung sicherstellt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.