Art. 21 · Grundmasse
BZO Dietlikon · S. 12 · Original-PDF
Industriezone I Gewerbezone G Baumassenziffer (m3/m2) max. 10.0* 6.0** Gesamthöhe max. 20 m 13 m Grenzabstand gegenmin. 6 m 6 m über anderen Zonen Grenzabstand im Innern min. gem. PBG gem. PBG
der Zone * Industriezone: Für Gebäude und Gebäudeteile mit regelgeschossbezogener, reiner Dienstleistungs- und Büronutzung sowie mit verkehrsintensiven Nutzungen wie Verkaufsflächen des Detailhandels und von Betrieben der Gütergrossverteilung, dem Publikum geöffnete Flächen von Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben sowie andere Flächen mit vergleichbarer Verkehrserzeugung gilt anteilsmässig eine reduzierte Baumassenziffer von max. 8 m3/m2. ** Gewerbezone: Für Gebäude und Gebäudeteile mit Produktionsflächen, welche eine Bruttogeschosshöhe von mindestens 4.5 m aufweisen sowie für reine Lagerflächen ohne Verkaufsflächen darf die Baumassenziffer anteilsmässig auf max. 8 m3/m2 erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.