Zone L · Buchs (SG)

St. Gallen · BFS 3271 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen

Die Zone L in Buchs (SG) (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Anmeldung des Baubeginns
  • Meldung Bauende / Gesuch Schlussabnahme

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Buchs (SG), in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Baureglement Buchs SG · S. 5

Planungsinstrumente

1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen insbesondere folgende Planungsinstrumente:

a)Behördenwegleitende Instrumente: BauG

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Art. 5BZO Baureglement Buchs SG · S. 11

Regelbauvorschriften

1Es gelten die folgenden Regelbauvorschriften (1) Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuZone Ausnützungsziffer (%) Vollgeschosse Gebäudehöhe max. (m) Firsthöhe max. (m) Gebäudelänge max. (m) Gebäudetiefe max. (m) Grenzabstand klein min. (m) Grenzabstand gross min. (1) (m) ES

ueG (9) - - - - - 5.0 5.0 III Ski von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten halten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fassaden gestattet werden. (2) Höhere Zahl, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1/3 der gesamten zur Ausnützung zählenden anrechenbaren Geschossflä …

ZoneAusnützungs- ziffer (%)Vollge- schosseGebäude- höhe max. (m)Firsthöhe max. (m)Gebäude- länge max. (m)Gebäu- detiefe max. (m)Grenz- abstand klein min. (m)Grenz- abstand gross min. (1) (m)ES
W 20.5028.012.025.0-4.07.0II
W 30.65311.014.035.0-5.09.0II
W 40.80413.516.545.0-6.011.0II
WG 20.50 / 0.65 (2)28.012.025.0 (3)-4.07.0 (4)III
WG 30.65 / 0.75 (2)311.014.035.0 (3)-5.09.0 (4)III
WG 40.80 / 0.90 (2)413.516.545.0 (3)-6.011.0 (4)III
K 3311.514.527.0-4.04.0III
K 5a (5)518.0(6)-15.0 (12)--III
K 5b (5)518.0(6)36.018.04.04.0III
K 5c (5)516.0(7)30.015.04.04.0III
GI 2629.012.00--5.0 (8)-III
GI 37312.015.00--5.0 (8)-III
GI 48417.020.00--5.0 (8)-III
I (10)-----6.0 (8)-IV
OeBA-----5.05.0II
IE Z (11)28.012.0--3.03.0IV
G-----5.05.0II
L (9)-----5.05.0III
LI-G (13)-----5.05.0III
ueG (9)-----5.05.0III
Skivon allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen (die Seite enthält weitere, hier nicht erfasste Tabellenteile). Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 8BZO Baureglement Buchs SG · S. 17

Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung

1Die Ausdehnung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Dachflächenfenstern ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dachaufbauten und -einschnitte sind bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen.

15Eingefügt durch II. Nachtrag (GRB 2014/24 vom 17. Februar 2014) BauG

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Art. 9BZO Baureglement Buchs SG · S. 18

rainveränderungen

1Bauten und Anlagen sind auf das natürliche Terrain auszurichten. Terrainveränderungen, insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und Abgrabungen, sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem bestehenden Terrainverlauf gut anzupassen. EGzZGB Art. 96ff privatrechtliche Grenzabstände

2Die maximal zulässige Neigung einer Böschung beträgt 2:3, wenn sie angepflanzt wird.

3Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses sind gestattet, wenn die Abgrabungshöhe im Mittel nicht mehr als 1.0 m beträgt. Für Garagenzufahrten oder Kellereingänge können Abgrabungen bis zu 2.0 m bewilligt werden, wenn sie:

a)gesamthaft die Länge der Hauptfassade nicht überschreiten;

b)nicht zu einer Beeinträchtigung der baulichen oder landschaftlichen Umgebung führen.

16Aufgehoben durch II. Nachtrag (GRB 2014/24 vom 17. Februar 2014) Baureglement Buchs

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Art. 17BZO Baureglement Buchs SG · S. 2

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen 20 Baureglement Buchs

2 Der Gemeinderat Buchs erlässt gestützt auf Art. 5 und 136 des kantonalen Gemeindegesetzes (sGS 151.2), Art. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700), Art. 2 und 7 des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) sowie Art. 102 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) folgendes Baureglement. Baureglement Hinweise, Erläuterungen, Notizen RPG: Raumplanungsgesetz RPV: Raumplanungsverordnung USG: Umweltschutzgesetz LSV: Lärmschutzverordnung BauG: Kant. Baugesetz StrG: Kant. Strassengesetz EGzZGB: Kant. Einführungsgesetz zum schweiz. Zivilgesetzbuch SN: Schweizer Norm I. Allgemeines

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Art. 61BZO Baureglement Buchs SG · S. 7

Ausnützungsziffer Baureglement Buchs

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3Als Dachgeschosse gelten Geschosse, die a) von der maximalen Gebäudehöhe aus gemessen unter einem Winkel von 60 ° von der Fassade zurückliegen (max. Umhüllung); b) mit einem Pultdach ausgestattet sind und weder die maximale Firsthöhe noch im Mittel die maximale Gebäudehöhe überschritten sind. Diese Beschränkungen gelten nur auf den Gebäudelängsseiten.

Dachgeschosse dürfen einen Kniestock von max. 1.2 m (Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Dachhaut) nicht überschreiten.

4Brüstungen, Vordächer über dem Dachgeschoss und Einrichtungen zum Schutz vor Witterung dürfen die Umhüllung nicht überschreiten. Treppenhaus und Liftanlagen dürfen die Umhüllung im technisch notwendigen Mass überschreiten.

5Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches.

6Als unterirdische Bauten gelten überdeckte Bauten, die unter dem gewachsenen oder gestalteten4 Terrain liegen.

4Siehe Art. 9 dieses Reglements. Baureglement Buchs

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7Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet.

8Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchsten …

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Art. 93BZO Baureglement Buchs SG · S. 17

Verunstaltungsverbot

Flächenregel: (5xF1) + (5xF2) + (10xF3) = max. Höhe x Länge Längenregel: L1 + L2 + L3 = max. halbe Länge L = Länge, F = Fläche Baureglement Buchs

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2In Kernzonen und geschützten Ortsbildern haben sich Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster bezüglich der Grössenverhältnisse und Gestaltung besonders gut in den Baukörper und das Dach einzuordnen. Sende- und Empfangsanlagen sowie Sonnekollektoren sind, soweit sie bewilligt werden können, farblich der Umgebung anzupassen und so unauffällig wie technisch möglich zu platzieren.

3 …16

4Bei gewerblichen Bauten und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallentsorgung mit Anstoss an eine öffentliche Strasse zu errichten.

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Art. 102BZO Baureglement Buchs SG · S. 19

Erlass von Vorschriften Normen SN 640 050 Grundstückzufahrten SN 640 273 Knoten; Sichtverhältnisse

2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.5 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. Baureglement Buchs

19 III. Baubewilligung

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5, Abs. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 110.90
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 5, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Buchs (SG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Buchs (SG)?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Buchs (SG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Buchs (SG). Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Buchs (SG)?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Buchs (SG) ein?
Baugesuche in Buchs (SG) laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur, Fachbereich Baubewilligung & Stadtplanung, St. Gallerstrasse 2, 9471 Buchs. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone L in der BZO Buchs (SG)?
8 Artikel der Bau- und Zonenordnung Buchs (SG) erwähnen die Zone L namentlich, darunter Art. 3, Art. 5, Art. 8. BZO Buchs (SG) lesen →

Weitere Zonen in Buchs (SG)