Zone SPZ CF · Buchs (SG)
St. Gallen · BFS 3271 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen
Die Zone SPZ CF in Buchs (SG) (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 55 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Anmeldung des Baubeginns
- Meldung Bauende / Gesuch Schlussabnahme
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Infrastruktur, Fachbereich Baubewilligung & Stadtplanung
- 081 755 75 80
- bau@buchs-sg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Buchs (SG), in denen «SPZ CF» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4bisBZO Baureglement Buchs SG · S. 10
Schwerpunktzone Chez Fritz (SPZ CF)5
1Die Schwerpunktzone «Chez Fritz» dient der verdichteten Neunutzung des strategisch bevorzugt gelegenen Entwicklungsgebietes «Chez Fritz» im Sinne der kommunalen Entwicklungsstrategie.
2Die Schwerpunktzone «Chez Fritz» dient der Realisierung einer Zentrumsüberbauung von hoher architektonischer und aussenräumlicher Qualität mit einer auf die Infrastruktur abgestimmten Nutzung.
3Zulässig sind höchstens mässig störende, der Zentrumsentwicklung dienende Nutzungenwie Detailhandel, Gastgewerbe, Dienstleistung, Bildung oder Wohnen.
4Die zulässige Überbauung wird durch einen Sondernutzungsplan festgelegt. Dieser regelt mindestens:
a)die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Freiräume;
b)die Positionierung, Volumen, Nutzung und Gestaltung der Bauten;
c)die Lage, Nutzung und Gestaltung der Freiflächen unter Einbezug des Giessens;
d)die Anordnung der Parkierungsanlage;
e)die strassenmässige Erschliessung einschliesslich Güterumschlag in Abstimmung zu den angrenzenden Verkehrsanlagen.
5In der Schwerpunktzone «Chez Fritz» gelten folgende Regelbauvorschriften:
a)Gesamthöhe: 22.0 m (für Hochhäuser: 65.0 m)
b)Grenzabstand: 4.0 m
c)Gebäudelänge: 55.0 m
d)Gebäudebreite: 40.0 m
e)Empfindlichkeitsstufe: III
5Eingefügt durch I. Änderung Ergänzung Baureglement Schwerpunktzone «Chez Fritz» (GRB 2019/120 vom 2. September 2019) Baureglement Buchs
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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Schwerpunktzone «Chez Fritz» dient der verdichteten Neunutzung des strategisch bevorzugt gelegenen Entwicklungsgebietes «Chez Fritz» im Sinne der kommunalen Entwicklungsstrategie.» · Art. Art. 4bis, Abs. 1
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4bis, Abs. 5e). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 55 m | Art. 4bis, S. 10 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 4bis, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Buchs (SG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.