Zone ZöN d · Bolligen
Bern · BFS 352 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone ZöN d in Bolligen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (mit eigenem Bauinspektorat)
- 031 924 70 30
- bauverwaltung@bolligen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bolligen, in denen «ZöN d» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Baureglement Bolligen · S. 12
Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN)
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Kapitel 4.1
2Vorbestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden.
3In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen: Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Bodenacker; ZöN a Kindergarten. Bestehend, Höhen und Grenzabstände gemäss W2. III Fluracker; ZöN b Spielplatz. Bestehend. III Altes Schulhaus; ZöN c Spielplatz. Bestehend. II Lutertal; ZöN d Schulanlage, Turnhalle, Sportanlage, Hallenbad, Zivilschutz, Gemeinschaftsräume, Familiengärten, Spielplätze. Teilweise bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, traufseitige Fassadenhöhe max. 12.0 m; Grenzabstände gemäss W3. III Bestehend, Neubau und Erweiterungen möglich, Höhen und Grenzabstände gemäss W2. Friedhof; ZöN e Friedhof, Abdankungshalle, Aufbahrungsgebäude, Werkgebäude. II Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 13 Normativer Inhalt Hinweis Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Pfrundgut; ZöN f Bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, traufseitige Fassadenhöhe und Grenzabstände gemäss W2. Kirchgemeindehaus/-saal, Pfarrhaus, Pfrundscheune, Kindergärten, Gemeinschaftsräume, Fürsorgeeinrichtungen. II Kirche; ZöN g Kirche. B …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Schulanlage, Turnhalle, Sportanlage, Hallenbad, Zivilschutz, Gemeinschaftsräume, Familiengärten, Spielplätze» · Art. Art. 5
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 12 m | Art. 5, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Bolligen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.