Zone ZSF 1 · Bolligen

Bern · BFS 352 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone ZSF 1 in Bolligen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bolligen, in denen «ZSF 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Baureglement Bolligen · S. 14

In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten die folgenden Bestimmungen: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss 4.2 Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Familiengärten mit Kleinbauten Für Kleinbauten gelten folgende maximale Masse: Familiengärten; ZSF 1 III " anrechenbare Gebäudefläche: 10,0 m2 " traufseitige Fassadenhöhe: 2,5 m " Gebäudeabstand: 3,0 m 2.3 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 2.5 mArt. 6, S. 140.85
Gebäudeabstand≥ 3 mArt. 6, S. 140.85

Extrahiert aus der BZO Bolligen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZSF 1

Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZSF 1 einhalten?
Gebäudeabstand ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bolligen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bolligen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bolligen ein?
Baugesuche in Bolligen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (mit eigenem Bauinspektorat), Flugbrunnenstrasse 16, 1. Stock, 3065 Bolligen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZSF 1 in der BZO Bolligen?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bolligen erwähnen die Zone ZSF 1 namentlich, darunter Art. 6. BZO Bolligen lesen →

Weitere Zonen in Bolligen