Zone ZSF 1 · Bolligen
Bern · BFS 352 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone ZSF 1 in Bolligen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (mit eigenem Bauinspektorat)
- 031 924 70 30
- bauverwaltung@bolligen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bolligen, in denen «ZSF 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement Bolligen · S. 14
In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten die folgenden Bestimmungen: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss 4.2 Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Familiengärten mit Kleinbauten Für Kleinbauten gelten folgende maximale Masse: Familiengärten; ZSF 1 III " anrechenbare Gebäudefläche: 10,0 m2 " traufseitige Fassadenhöhe: 2,5 m " Gebäudeabstand: 3,0 m 2.3 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 2.5 m | Art. 6, S. 14 | 0.85 |
| Gebäudeabstand | ≥ 3 m | Art. 6, S. 14 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Bolligen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.