Art. 5 · Zonen für öffentliche
BZO Baureglement Bolligen · S. 12 · Original-PDF
Nutzungen (ZöN)
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Kapitel 4.1
2Vorbestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden.
3In den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenden Bestimmungen: Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Bodenacker; ZöN a Kindergarten. Bestehend, Höhen und Grenzabstände gemäss W2. III Fluracker; ZöN b Spielplatz. Bestehend. III Altes Schulhaus; ZöN c Spielplatz. Bestehend. II Lutertal; ZöN d Schulanlage, Turnhalle, Sportanlage, Hallenbad, Zivilschutz, Gemeinschaftsräume, Familiengärten, Spielplätze. Teilweise bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, traufseitige Fassadenhöhe max. 12.0 m; Grenzabstände gemäss W3. III Bestehend, Neubau und Erweiterungen möglich, Höhen und Grenzabstände gemäss W2. Friedhof; ZöN e Friedhof, Abdankungshalle, Aufbahrungsgebäude, Werkgebäude. II Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 13 Normativer Inhalt Hinweis Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Pfrundgut; ZöN f Bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, traufseitige Fassadenhöhe und Grenzabstände gemäss W2. Kirchgemeindehaus/-saal, Pfarrhaus, Pfrundscheune, Kindergärten, Gemeinschaftsräume, Fürsorgeeinrichtungen. II Kirche; ZöN g Kirche. Bestehend. II Stegackerweg; ZöN h Schulanlage, Kindergarten, Kindertagesstätte. Bestehend, Ersatz möglich, für Erweiterungen gelten die Höhen und Grenzabstände gemäss W2. III Hühnerbühlstrasse; ZöN i Spielplatz. Bestehend. II Eggweg; ZöN j Kindergarten. Bestehend, Höhen und Grenzabstände gemäss W2. II Eisengasse; ZöN k Oberstufenzentrum, Musikschulhaus, Turnhallen, Sportanlagen, Zivilschutz. III " Bestehend " zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, " Gebäudehöhe und Grenzabstände gemäss W3 " Für den Musikschulneubau gilt eine maximale Gesamthöhe von 11.50 m. Eisengasse; ZöN l Verkehrsanlagen. Park & Ride-Wendeanlage für ÖV. III Wegmühle; ZöN m Sportanlagen. Spielfelder, Tennisanlagen, Garderobegebäude, Familiengärten, Parkplätze traufseitige Fassadenhöhe und Grenzabstände gemäss W2. III Bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Anlagen, traufseitige Fassadenhöhe und Grenzabstände gemäss W2. Ferenberg; ZöN n Primarschule, Zivilschutz, Turnhalle, Feuerwehrmagazin. III Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 14 Normativer Inhalt Hinweis Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Öffentlicher Spielplatz Bestehend, zweckgebundene Erweiterungen bestehender Einrichtungen sind gestattet. Gegenüber der Landwirtschaftszone kann der Spielplatz durch Zäune, Mauern oder Hecken begrenzt werden. Geristein; ZöN o III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.