Zone DBo · Bolligen

Bern · BFS 352 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone DBo in Bolligen (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bolligen, in denen «DBo» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Baureglement Bolligen · S. 7

Für die Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen: Art der Nutzung Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzonen W " Wohnen 1) " Stille Arbeitsnutzung " Dienstleistungsnutzung II Stille Arbeitsnutzungen wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (s. Art. 90 Abs. 1 BauV). Mischzonen M " Wohnen 1) " Arbeitsnutzung, ausgenommen sind Tankstellen und Autowerkstätten " Dienstleistungsnutzung III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Dorfkernzone Bolligen DBo " Wohnen 1) III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. vgl. Ortsbilderhaltungsgebiete Kapitel 5.2 " Arbeitsnutzung " Dienstleistungsnutzung " Der traditionelle Dorfcharakter ist zu erhalten. " Gewerbebauten, gewerbliche Fabrikationsbetriebe sowie alle Bauten und Anlagen, die den Charakter des Dorfkerns beeinträchtigen, sind untersagt. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 8 Normativer Inhalt Hinweis Zone Abk. Nutzungsart ES Dorfkernzone Habstetten DHa " Wohnen 1) III Mässig störende Arbeitsnutzungen wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das …

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Art. 4BZO Baureglement Bolligen · S. 9

Mass der Nutzung

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art.

75BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 26. kGA gGA Fh tr Fh gi GL 1) GB VG Zone Abk. (m) (m) (m) (m) (m) (m) Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 5,0 8,5 25,0 13,0 1 kGA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3. gGA = grosser Grenzabstand Wohnzone 2 W2 4,0 10,0 7,5 10,5 30,0 14,0 2 Wohnzone 2 Sonnhalde 2) W2S 4,0 10,0 7,5 10,5 30,0 14,0 2 Vgl. Anhang 1 Art. A4. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) GB = Gebäudebreite (vgl. Art. 13 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch Wohnzone 3 W3 5,0 10,0 10,5 13,5 30,0 15,0 3 Mischzone 2 M2 4,0 8,0 8,0 10,5 30,0 14,0 2 Arbeitszone 1 A1 4,0 3) 4,0 3) 12,5 3 3 3 3 für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) Arbeitszone 2 A2 4,0 3) 4,0 3) 10,5 13,5 3 3 3 Dorfkernzone Bolligen DBo 4,0 6,0 8,0 3 30,0 14,0 2 Dorfkernzone Habstetten DHa 4,0 6,0 8,0 3 30,0 14,0 2

1) Eingeschossige Gebäudeteile (Art. 4 Abs. 2 BR) sowie Anbauten (Art. 4 Abs. 2 BR) werden nicht an die Gebäudelänge angerechnet, sofern sie nicht zwei Hauptgebäude verbinden. 2) Gebäudeabstand zu eingeschossigen Gebäudeteilen mind. 2,0 m mit Näherbaurecht Art. 79 ff. EG ZGB. 3) Grenzabstand gegenüber anderen Zonen u der traufseitigen Fassadenhöhe, mind. 6,0 m

2Eingeschossige Gebäudeteile: " Grenzabstand (GA) min. 3,0 m " anrechenba …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 4, S. 90.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 4, S. 90.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8 mArt. 4, S. 90.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 4, S. 90.95
Gebäudebreite≤ 14 mArt. 4, S. 90.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 4, S. 90.95

Extrahiert aus der BZO Bolligen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone DBo

Was gilt in der Zone DBo in Bolligen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bolligen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone DBo sein?
Laut BZO Bolligen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone DBo einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bolligen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bolligen?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bolligen ein?
Baugesuche in Bolligen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (mit eigenem Bauinspektorat), Flugbrunnenstrasse 16, 1. Stock, 3065 Bolligen. Ablauf nach der Einreichung →

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