Zone W2 · Birsfelden
Basel-Landschaft · BFS 2766 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W2 in Birsfelden (Basel-Landschaft) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 24 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Gemeinde Birsfelden, Abteilung Hochbau
- 061 317 33 30
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Birsfelden, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 2
Zonentabelle
1Die Zonentabelle gibt einen Überblick über die hauptsächlichen Vorschrif ten in den einzelnen Zonen. Weitere Bestimmungen (insb. überlagernde Ortsbildschonzone, Grünflächenziffer) sind in den Kapiteln 4 und 5 aufge führt. 1.1 Wohnungszahl, Bebauungsziffer, Fassadenhöhe, Gebäudehöhe: Zonenbezeich nung zulässige Woh nungszahl pro Baukörper zulässige Be bauungsziffer in % gem. Art. 4 zulässige Fassa denhöhe ab gewachsenem Terrain gem. Art. 10 zulässige Ge bäudehöhe im Verhältnis zur Fassadenhöhe gem. Art. 11 WG5 Frei gemäss Art. 40 tTp: 18, hTp: 16 +3 m WG4 Frei OG 26 / EG 35 tTp: 15, hTp: 13 +3 m W4 Frei 26 tTp: 15, hTp: 13 +3 m WG3 Frei OG 24/ EG 30 tTp: 12, hTp: 10 +3 m W3 Frei 24 tTp: 12, hTp: 10 +3 m W2 Frei 24 tTp: 9, hTp: 7 + 3 m I1) G gemäss Art. 43 Frei tTp: 16, hTp: 14 + 3 m 1.2 Gebäudelänge, Dachform, Dachaufbauten, Grünflächenziffer: Zonenbezeich nung zulässige Ge bäudelänge in m gem. Art. 15 zulässige Dach form gem. Art. 17 und 19 Dachaufbauten gem. Art 18 Grünflächenzif fer gem. Art. 22 WG5 Frei Frei Zulässig --- WG4 Frei Frei Zulässig 45% W4 Frei Frei Zulässig 45% WG3 Frei Frei Zulässig 45% W3 Frei Frei Zulässig 45% W2 Frei Frei Zulässig 45% I2) 1) Nicht Gegenstand des Genehmigungsantrages April 2007. Für die Industriezone gelten die Bestimmungen RRB 1721 vom 16. August 1983, siehe nachfolgender Auszug aus dem besagten RRB. 2) Nicht Gegenstand des Genehmigungsantrages April 2007. Für die Industriezone gelten die Bestimmungen RRB 1721 vom 16. August 1983, siehe nachfolgender Auszug aus dem besagten RRB. 2 Gemeinde Birsfelden 7. …
| Zonenbezeich nung | zulässige Ge bäudelänge in m gem. Art. 15 | zulässige Dach form gem. Art. 17 und 19 | Dachaufbauten gem. Art 18 | Grünflächenzif fer gem. Art. 22 |
|---|---|---|---|---|
| WG5 | Frei | Frei | Zulässig | --- |
| WG4 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W4 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| WG3 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W3 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| W2 | Frei | Frei | Zulässig | 45% |
| I2) |
Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 4BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 4
Bebauungsziffer 1 § 47 Abs 1 RBV.
2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: a. In den Zonen W2, W3, W4, W4a, WG3, WG4 und WG5: 1. nicht zu Wohnzwecken dienende, freistehende oder am Hauptgebäude angebaute eingeschossige Nebenbauten wie Unterstände, Garagen, gedeckte Sitzplätze, Schöpfe, usw. 2. mindestens einseitig offene, gedeckte oder ungedeckte Balko ne 3. unbeheizte, ausschliesslich mit Wärmeschutzglas allseitig ver glaste Zwischenklimaräume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) 4. insgesamt bis maximal 15% der Parzellenfläche jedoch höchstens 40 m² bei Häusern mit einer Wohneinheit bzw. 20 m² pro Wohneinheit bei Häusern mit zwei und mehr Wohn einheiten b. vorspringende Dächer bis 1.5 m Ausladung c. Aussentreppen ohne Haupterschliessungstreppen für Obergeschos se, Stützmauern, äussere Lichtschächte usw. d. Bauten unter dem gewachsenen Terrain, die gegen aussen nicht oder nur geringfügig in Erscheinung treten 4 Gemeinde Birsfelden 7.1-1 e. in den Hang gebaute Garagen und Einstellhallen, die nur geringfügig in Erscheinung treten und deren Decken als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen, wie Kinderspielplätze und Exten sivflächen
Art. 22BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 9
Naturnahe Gestaltung und Grünflächenziffer
1Im Sinne des ökologischen Ausgleiches ist im gesamten Siedlungsgebiet eine naturnahe Umgebungsgestaltung mit vorwiegend einheimischer und standortgerechter Bepflanzung anzustreben. Dabei werden nachfolgende Massnahmen empfohlen: a. bestehende Gehölze (Einzelbäume, Sträucher, Hecken, Feldgehölze) erhalten b. bei Neupflanzungen einheimische, standortgerechte Arten verwen den c. Böschungen mit Lebendverbau befestigen und sichern d. bei Platz- und Gartenflächen wasserdurchlässige Beläge verwenden (Kies, Mergel, Rasengittersteine, etc.) e. Kompostierung im eigenen Garten 9 7.1-1 Gemeinde Birsfelden
2In den Zonen WG4, W4, WG3, W3 und W2 muss mindestens 45% der Par zellenfläche als Grünfläche ausgestaltet werden (= Grünflächenziffer). Be grünte Dachflächen zählen zur Grünfläche. Unversiegelte Erschliessungen bis 6% der Parzellenfläche zählen ebenfalls als Grünfläche. Die Nutzungs übertragung gemäss Art. 7 kann sinngemäss angewandt werden.
Art. 31BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 12
Quartierplanung
1Für den Erlass von Quartierplänen im ordentlichen Verfahren gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998, insbesondere die §§ 37 bis 47.
2Die Durchführung von Quartierplanungen im Sinne von §§ 37 bis 47 RBG ist in jeder Bauzone möglich.
3Wenn die nachfolgenden Randbedingungen eingehalten werden, kann der Quartierplan im Sinne von RBG § 42 vom Gemeinderat (vereinfachtes Ver fahren) erlassen werden: a. Die Nutzungsart muss gewahrt bleiben b. Fassaden- und Gebäudehöhen sind einzuhalten c. Erschliessungskonzept gemäss gültigem Strassennetzplan d. Besondere Wohnqualität und Wohnhygiene e. Optimaler Lärmschutz f. Naturnahe Umgebungsgestaltung mit einheimischen, standortgerech ten Pflanzenarten g. Gute Einpassung in das Dorf- und Quartierbild
4Im Rahmen der Quartierplanung kann die Bebauungsziffer wie folgt erhöht werden: a. W2, W3 und W4 zusätzlich 2% b. WG3, WG4 zusätzlich 2% für die Obergeschosse c. WG5 keine Erhöhungsmöglichkeit im vereinfachten Verfahren
5Der Gemeinderat kann darauf verzichten, das der Quartierplanung zugrun deliegende Projekt der regierungsrätlichen Kommission für Arealüberbauun gen (Arealbaukommission, ABK) vorzulegen, sofern ein städtebauliches Qualitätsverfahren durchgeführt wurde. Sowohl im ordentlichen als auch im vereinfachten Verfahren informiert der Gemeinderat in geeigneter Form über seinen Entscheid, die allfälligen Empfehlungen der Arealbaukommission und deren Berücksichtigung.
Art. 36BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 14
Nutzungsart in Wohnzonen W2, W3, W4, W4a 1 § 21 Abs 1 RBG.
2Zugelassen sind namentlich kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe mit geringem Zubringerverkehr» · Art. 36
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 45 % | Art. 22, S. 9 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 9 m | Art. 2, S. 2 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 12 m | Art. 2, S. 2 | 0.75 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 24 % | Art. 2, S. 2 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Birsfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.